Martha Stewart möchte nach ihrem Tod ohne Sarg beerdigt werden – möglichst naturnah und ohne klassische Grabstätte. Ihr Wunsch wirft die Frage auf, ob eine solche Form der Bestattung in Deutschland überhaupt erlaubt wäre.
Martha Stewart sorgt erneut für Aufmerksamkeit – diesmal mit sehr konkreten Vorstellungen für ihre eigene Bestattung. Die 84-jährige Unternehmerin und Lifestyle-Ikone erklärte, dass sie nach ihrem Tod weder verbrannt noch klassisch beerdigt werden möchte. Stattdessen wünscht sie sich eine Beisetzung ohne Sarg, direkt in der Erde. Ein Gedanke, der auch eine rechtliche Frage aufwirft: Wäre das in Deutschland überhaupt erlaubt?
Wunsch nach einer natürlichen Bestattung
Stewart sprach im Podcast „50+ & Unfiltered“ über ihre Vorstellungen. Auf die Frage, ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung bevorzuge, antwortete sie: keine von beiden. Sie wolle ohne Sarg begraben werden, eingehüllt in ein schlichtes Tuch, ähnlich wie es auf ihrem Anwesen mit verstorbenen Tieren gehandhabt werde.
Für Stewart ist das kein provokanter Gedanke, sondern ein konsequenter. Ihr Ziel sei es, Teil des natürlichen Kreislaufs zu werden. Der Körper solle sich zersetzen und zur Erde werden – ohne Umweg über einen Sarg oder eine Urne.
„Kompostierung“ als modernes Schlagwort
Im Zusammenhang mit Stewarts Aussagen fiel auch der Begriff der „Kompostierung“. Gemeint ist damit eine alternative Bestattungsform, bei der menschliche Überreste kontrolliert zu Erde umgewandelt werden. In den USA ist dieses Verfahren bereits in mehreren Bundesstaaten legal und wird von spezialisierten Unternehmen angeboten.
Stewart selbst verwendete den Begriff eher umgangssprachlich, ihr zentraler Wunsch bleibt jedoch klar: eine Beerdigung ohne Sarg, möglichst naturbelassen.
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In Deutschland wäre eine Beerdigung wie von Martha Stewart beschrieben derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Grundsätzlich gilt hier der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet: Sterbliche Überreste dürfen ausschließlich auf dafür vorgesehenen Friedhöfen beigesetzt werden – nicht im eigenen Garten oder auf privatem Grund.
Eine Beerdigung ganz ohne Sarg ist zwar nicht bundesweit einheitlich geregelt, in der Praxis aber kaum umsetzbar. Die meisten Landesbestattungsgesetze schreiben entweder einen Sarg oder zumindest eine feste Umhüllung vor. Tuchbestattungen sind vielerorts aus religiösen Gründen erlaubt, etwa bei Muslimen, sind jedoch auch an einen Friedhof gebunden.
Alternative: Reerdigung als Sonderfall
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Reerdigung. Dabei wird der Körper in einem speziellen Verfahren innerhalb weniger Wochen zu Erde umgewandelt. Dieses Modell ist in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern zugelassen, etwa in Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojekts. Auch dort gilt: Die entstehende Erde muss auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Eine freie, private Bestattung ohne Sarg, wie Stewart sie sich vorstellt, wäre damit nicht vergleichbar – und in Deutschland aktuell nicht zulässig.
Ein Wunsch, der Debatten auslöst
Martha Stewarts Aussagen stoßen auf geteilte Reaktionen. Während manche sie als befremdlich empfinden, sehen andere darin einen zeitgemäßen, umweltbewussten Ansatz. In Deutschland zeigt der Vergleich vor allem eines: Das Bestattungsrecht ist streng geregelt – und alternative Formen wie eine sarglose Beisetzung bleiben bislang die Ausnahme.