Immer wieder fallen Menschen auf verschiedene Betrugsmaschen im Internet oder per Nachricht herein – auch im Kreis Esslingen. Nun warnt die Polizei vor mehreren Varianten von Sex-Erpressungen.

Digital Desk: Robert Korell (rko)

Die Polizei warnt im Kreis Esslingen ausdrücklich vor Sextortion. Unter dem aus „Sex“ und „Extortion“ (Erpressung) zusammengesetzten Begriff werden verschiedene Betrugs- und Erpressungsmaschen zusammengefasst, die meist über Social Media oder Spam-Nachrichten in die Wege geleitet werden.

 

„Wir haben sehr regelmäßig, fast jede Woche mit dieser Masche zu tun“, sagt Martin Raff, Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen. Bei den meisten gemeldeten Fällen bleibe es allerdings beim Versuch, da Betroffene den Anlass der Erpressung, etwa den Besuch einer bestimmten pornografischen Website ausschließen können. „Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Dunkelfeld gerade bei den Fällen viel größer ist, bei denen das Opfer tatsächlich zu Schaden kommt “, sagt Raff. Auch im Einsatzgebiet des Polizeipräsidiums Reutlingen, in das auch der Kreis Esslingen fällt, komme es immer wieder zu Fällen mit Schaden, bei denen etwa Gutscheincodes an die Erpresser übermittelt werden. Um ein Bewusstsein für diese Masche zu schaffen, erklärt die Polizei wie einige Varianten funktionieren.

Selbsterstellte Sex-Videos als Grundlage

In einer Variante erhalten meist männliche Opfer über soziale Netzwerke eine Freundschaftsanfrage oder Chateinladung einer Frau. Wenn diese angenommen wird, schlagen die Betrüger nach einer ersten Unterhaltung einen Video-Chat vor. Dieser wird dann von den Betrügern aufgezeichnet, ohne dass das Opfer dies bemerkt. Zudem bringen die Betrüger die Geschädigten dazu, sich vor der Kamera auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen. Anschließend werden hohe Geldsummen gefordert und damit gedroht, den Mitschnitt andernfalls zu veröffentlichen. Unter diesen Umständen falle auch der Gang zur Polizei mit dem etwaigen Video von sich selbst als Beweis schwerer, vermutet Raff.

Freundschaftsanfrage, Virus oder Spam-Mail

In einer anderen Variante infizieren die Betrüger das Endgerät ihrer Opfer mit einer Malware, wenn diese präparierte Websites, meist mit pornografischen Inhalten, aufrufen. Diese Malware erlaubt den Betrügern den Zugriff auf die Webcam des jeweiligen Geräts – so können sie die Opfer filmen. Anschließend drohen die Täter damit, das Filmmaterial an alle Kontakte zu versenden.

In einer weiteren Abwandlung werden Erpressungsversuche wahllos an zahlreiche Personen versandt. Die kriminellen Absender behaupten in einer leeren Drohung, Sexvideos von ihren Opfern aufgenommen zu haben und drohen mit der Veröffentlichung, sollte die geforderte Summe nicht bezahlt werden.

Diese Spam-Mails werden häufig bereits vom jeweiligen E-Mail-Anbieter erkannt und in den Spam-Ordner sortiert. Zudem ist laut Polizei bei dieser Variante weder der Computer der Betroffenen infiziert, noch verfügen die Erpresser tatsächlich über kompromittierendes Material.

Wie kann man sich schützen?

Personen, die durch Sextortion zu Schaden gekommen sind, sollen Anzeige erstatten. Dabei können Screenshots von Chatverläufen oder Nachrichten als Beweismaterial dienen. Außerdem rät die Polizei, in keinem Fall Geld zu überweisen, da die Erpressung nach einer Zahlung in der Regel nicht aufhört.

Zudem sollen keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen angenommen werden. Auch einem Videochat solle man nicht zustimmen, wenn man das Gegenüber nicht oder erst seit Kurzem kennt. Das gleiche gelte für Entblößungen oder intime Handlungen vor der Kamera. Im Zweifel könne es helfen, die Webcam abzukleben und das Geschehen erst einmal zu beobachten. Auch bei der Veröffentlichung von persönlichen Daten wie Geburtstag oder Anschrift ist größte Vorsicht geboten. Da mittels einer Schadsoftware problemlos Webcams aktiviert werden können, sollten Betriebs- und Virenschutzsysteme immer auf dem neuesten Stand sein, um die Chance sich ein Virus einzufangen zu minimieren.