Masern-Impfpflicht Wie läuft die Kontrolle?

Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie in medizinischen Einrichtungen müssen seit 2020 gegen Masern geimpft sein. Foto: dpa/Tom Weller

Mehr als zwei Jahre nach dem Start der Masern-Impfpflicht gehen die Fälle, in denen kein Nachweis erbracht wurde, nun beim Gesundheitsamt in Ludwigsburg ein. Was passiert damit?

Ludwigsburg: Sandra Lesacher (sl)

Als die Masern-Impfpflicht in Kraft trat, kam Corona. Fortan stand das Sars-Cov2-Virus und die dazugehörige Impfung im Fokus. Nun geht es wieder um das Masernvirus. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen, in denen man geimpft sein muss, sind im Gesundheitsamt in Ludwigsburg angekommen – 1100 an der Zahl.

 

Wer muss geimpft sein?

Seit März 2020 gilt die Masern-Impfpflicht. Sie gilt unter anderem für Beschäftigte in Kitas und Schulen sowie medizinischen Einrichtungen – aber auch für Kindergartenkinder und Schüler. Allerdings kam dem Masernschutzgesetz (MSG) Corona in die Quere. Daher wurden Meldefristen an Schulen und Kitas mehrmals verlängert, zuletzt bis zum 31. Juli 2022. Heißt: Wer – Kind oder Beschäftigter – bereits vor Inkrafttreten des MSG war und nicht oder nicht vollständig gegen Masern geimpft war, musste erst jetzt dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Im Kreis sind das rund 1100 Personen, knapp 700 in Kindergarten und Schule. Die müssen jetzt abgearbeitet werden, sagt Uschi Traub, die Leiterin des Bereichs Gesundheitsförderung und Gesundheitsplanung beim Landratsamt Ludwigsburg. Das dauere Monate.

Der Ablauf in Schulen und Kitas

Bei der Online-Anmeldung in den städtischen Kindergärten in Kornwestheim beispielsweise sowie bei der Platzzusage werden Eltern darauf hingewiesen, dass eine Masernimpfung vor Beginn der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung erfolgen muss, teilt Lisa Herfurth von der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Kornwestheim mit. Bei Vertragsunterzeichnung muss der Impfnachweis der Einrichtungsleitung vorgelegt werden. Wenn es keinen Nachweis gibt „wird das Kind nicht in der Kindertageseinrichtung aufgenommen“.

In den Schulen ist das anders. Die Schulpflicht steht über dem Masernschutzgesetz. „Dennoch haben wir eine Fürsorgepflicht“, betont Volker Müller, der Schulleiter des Friedrich-Schiller-Gymnasiums (FSG) in Marbach. „Wir müssen sicherstellen, dass keiner unserer Schüler einem Risiko ausgesetzt ist.“ Die Erfassung der Nachweise sei bei dem Gymnasium mit 2600 Schülern eine gewisse Herausforderung gewesen, Bereitschaft seitens der Eltern und Lehrer aber hoch. „Am FSG sind es nur drei Impfnachweise, die noch ausstehen“, so Müller.

Erfahrungen mit Impfgegnern

Impfgegner versuchen häufig, eine Impfunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen, so die Erfahrung im Gesundheitsamt. Schwierig sei der Umgang mit Impfunfähigkeitsbescheinigungen, die nicht nachvollziehbar sind. „Zum Teil sind diese nicht von den behandelnden Kinderärzten, sondern von ganz anderen Ärzten, die teilweise weit entfernt praktizieren, ausgestellt“, berichtet Andreas Fritz, Pressesprecher des Landratsamtes. Hier prüft das Gesundheitsamt jeweils die genaue Sachlage. „In diesem Zusammenhang stehen einzelne Ärzte, die offenbar nicht hinter den Stiko-Empfehlungen und dem Masernschutzgesetz stehen, im Verdacht, nicht medizinisch begründete Impfunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen und sorgeberechtigte Personen entgegen der offiziellen Empfehlungen zu beraten.“

Seitens des Kreises sieht man zudem eine Benachteiligung von Kindern ohne Impfung, die dann nicht in Kindertagesstätten oder anderen Betreuungseinrichtungen aufgenommen werden, sowie eine Gefährdung durch den fehlenden Masernschutz. „Eltern sollten nicht nur aus ihrer Sicht entscheiden, sondern zum Wohle des Kindes. Es ist immer eine persönliche Entscheidung zwischen den Folgen einer Masernerkrankungen und den möglichen Risiken einer Impfung.“ Eine gute Durchimpfungsrate schütze auch Personen, die nicht geimpft werden dürfe, zum Beispiel, weil sie zu jung sind oder aufgrund eines Immundefekts ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko haben.

So geht es weiter

Die rund 1000 Menschen, die nicht gegen Masern geimpft sind – beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten -, werden vom Gesundheitsamt angeschrieben und aufgefordert, innerhalb von vier Wochen einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz, einen Nachweis über eine Immunität gegen Masern oder einen Nachweis über eine medizinische Kontraindikation, auf Grund derer nicht geimpft werden kann, im Gesundheitsamt Ludwigsburg persönlich vorzulegen. „Wird dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachgekommen, übermitteln wir eine Anzeige einer Zuwiderhandlung gegen das Masernschutzgesetz an die Bußgeldstelle“, informiert Andreas Fritz.

Das Bußgeld betrage 300 Euro. Und wer nicht zahlt, dem passiere „das Gleiche, wie wenn man seine Strafzettel oder seine Rechnung nicht fristgerecht zahlt, es folgt eine Mahnung und gegebenenfalls ein Mahnverfahren“, so Fritz. „Unabhängig davon, besteht weiterhin eine Pflicht, die man zu erfüllen hat.“

Noch ein Stück weiter in die Zukunft geblickt: Wenn die aktuell rund 1100 Fälle derjenigen Menschen ohne Impfnachweis in Kindergärten, Schulen und medizinischen Einrichtungen des Landkreises in einigen Monaten aufgearbeitet sind, werden sich zum einen eine Anzahl von Kindern ergeben, die möglicherweise nicht mehr in den Kindergarten dürfen und Schüler, die trotzdem weiter in die Schule gehen müssen.

Zum anderen wird es aber auch Personal in den Einrichtungen geben, das dann nicht mehr arbeiten darf. „Das sind sehr schwierige Entscheidungen“, heißt es seitens des Landkreises. „Deshalb warten wir auf weitere Instruktionen des Sozialministerium für eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter“, sagt Fritz.

DIE IMPFQUOTEN

Baden-Wüttemberg
Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass Masern ausgerottet werden können, wenn 95 Prozent der Bevölkerung dagegen geimpft sind. Baden-Württemberg liegt mit einer landesweiten Impfquote von 89,9 Prozent für die zweimalige Masernimpfung bei den Schulanfängern 2020 unter der von der WHO empfohlenen Quote.

Landkreis Ludwigsburg
Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes haben sich im Landkreis Ludwigsburg die Impfzahlen der vier- bis fünfjährigen Kinder verbessert. 2019 waren 92 Prozent der Kinder zweimal gegen Masern geimpft, 2021 waren es 96,6 Prozent.

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