Nach der Massenprügelei beim Stadtpokal in Vaihingen/Enz verhängt das Sportgericht Enz-Murr hohe Strafen und spricht einen Kicker frei.

Das Sportgericht Enz/Murr entschied sich nach seiner Kammersitzung nicht für die Höchststrafe gegen zwei Spieler des FC Gündelbach. Das Duo hatte sich beim Vaihinger Stadtpokal vor gut zwei Wochen zu Gewaltexzessen hinreißen lassen – darunter eine Attacke mit einem Karatesprung. Die Instanz verhängte dennoch empfindliche Sanktionen: Sie sperrte die beiden Kicker zum einen bis zum 14. August 2025 und verdonnerte sie wie in diesen Fällen üblich auch zu einem Gewaltpräventionsverfahren. „Das Seminar trifft die Spieler meist noch härter, weil sie sich in einer Gruppe stellen und über ihre Taten aktiv nachdenken müssen“, sagt Marcel Feil, der Vorsitzende des Bezirkssportgerichts.

 

Ein weiteres Verfahren gegen einen Gündelbacher Spieler mit dem Vorwurf der Tätlichkeit wurde eingestellt. Hier hatte sich der gegnerische Verein, der TSV Enzweihingen entsprechend zu folgendem Vorfall geäußert: Nachdem ein Enzweihinger von einem Gündelbacher Spieler niedergestreckt worden sei, ging der gefoulte Akteur aggressiv auf den Spieler los. Im folgenden Tumult soll der FCG-Spieler seinem Kontrahenten einen Faustschlag versetzt haben. Das wurde von den Befragten aus Enzweihingen nicht bestätigt. Es soll sich nicht um einen Schlag, sondern um eine Abwehrhaltung gehandelt haben. Der FC Gündelbach selbst wird zudem mit den Verfahrenskosten von 30 Euro belastet. „Ich bin zufrieden mit dem Urteil, auch wenn das Strafmaß nicht ganz ausgeschöpft wurde“, sagte der Bezirksvorsitzende Ingo Ernst.

Der betroffene Club hat nach Zugang des Urteils zehn Tage Zeit, Einspruch zu erheben. Macht er davon Gebrauch, würde ein Berufungsverfahren anstehen.