Medizintourismus auf dem Prüfstand Klinikum Stuttgart im Rechtsstreit mit Patientenbetreuer

Das Klinikum Stuttgart ist verklagt worden und hat selbst geklagt. Foto: /Lichtgut/Leif Piechowski

Die Klage eines Dienstleisters gegen das Klinikum Stuttgart wegen nicht bezahlter Rechnungen wird abgewiesen. In der nächsten Instanz könnte ein Grundsatzurteil zum Medizintourismus gefällt werden.

Die juristische Aufarbeitung der Betreuung und Behandlung von ausländischen Patienten am Klinikum Stuttgart bis zur Aufgabe des Geschäftsmodells im Jahr 2016 findet nicht nur vor der 20. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart statt, sondern auch vor der 14. Zivilkammer.

 

Sie hat am Freitag die Klage eines Dienstleisters abgewiesen (die Widerklage aber auch), dessen Mitarbeiter vor allem reiche Patienten aus Kuwait, aber auch welche aus Libyen, zu mehreren tausend Terminen begleitet haben. Der Branchenführer fordert rund 1,5 Millionen Euro, die ihm das Klinikum noch für Dolmetschertätigkeiten bei Gesprächen mit den behandelnden Ärzten, für Chauffeurdienste im privaten Rahmen oder zu Reha-Einrichtungen sowie für die Koordinierung von Untersuchungs- und Behandlungsterminen schuldig geblieben sei.

Pauschale oder Stundensatz?

Im ersten Schritt der Klage forderte er nun die Herausgabe sämtlicher Behandlungsabrechnungen, denn daraus ermittelt er seine prozentuale Beteiligung. Er beteuert, ob in dieser Form abgerechnet werde oder mittels Stundensatz, entscheide der Vertragspartner – in diesem Fall Ex-Klinikum-Chef Ralf Michael Schmitz.

Dessen Nachfolger verweigerten nun erfolgreich die Restzahlung, erlitten aber Schiffbruch mit ihrer Forderung der Rückerstattung des bezahlten Betrags in vergleichbarer Höhe. Das Klinikum hatte die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es sei über Jahre sittenwidrig „Kopfgeld“ für die Vermittlung von Patienten bezahlt worden, übernommen und die Verträge mit dem Dienstleister gekündigt. Der Kläger bezeichnet dieses Verhalten als „treuwidrig“, würde doch Geld einbehalten, dass die ausländischen Kostenträger für die Betreuung – und zur Weitergabe an ihn bezahlt hätten. Das Klinikum äußerte sich auf Anfrage nicht.

Grundsatzurteil denkbar

Vergleichsverhandlungen waren erfolglos geblieben. Es wurde mit harten Bandagen gekämpft. So hatte das Klinikum gedroht, drei kuwaitische Patienten nicht zu operieren, sollte der Dienstleister auf die Erstattung der Betreuungskosten bestehen.

Das Urteil könnte eine größere Bedeutung haben – als Grundlage für eine höchstrichterliche Klärung über das in Deutschland praktizierte Erfolgsmodell „Medizintourismus“. Denn der Dienstleister hat Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart angekündigt, um klären zu lassen, worin die Sittenwidrigkeit bestehen soll. Er sei sich „sehr, sehr sicher“, Recht zu bekommen. Er schließe seine Verträge nicht mit Patienten. Seine Ansprechpartner seien etwa das kuwaitische Gesundheitsministerium oder die Botschaften anderer Golfstaaten, die selbst entscheiden würden, wo sie ihre Landsleute am besten versorgt und behandelt sehen.

Vertrauensverhältnis ist schützenswert

Ob die Patientenvermittlung und verbundene Provisionen – sofern sie überhaupt geleistet werden – sittenwidrig sind, darüber haben Richter schon häufiger geurteilt. Niedergelassenen Ärzten ist sie laut Landgericht auf jeden Fall untersagt, weil ein Patient darauf vertrauen können müsse, dass die Beteiligten nur das tun, was medizinisch sinnvoll sei und sich nicht von verdeckten Provisionszahlungen leiten lassen.

Eine gewisse Aufmerksamkeit hat in Fachkreisen ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Kiel 2011 erweckt. Aber obwohl im Stuttgarter Fall der Dienstleister gar kein Arzt ist und als klarer Beleg der Sittenwidrigkeit die ärztliche Berufsordnung weder auf ihn als Kaufmann noch auf das Klinikum als Gewerbe- und Wirtschaftsbetrieb anwendbar sein dürfte, entschied nun die Kammer, dass die vorgelegten Kooperationsverträge wegen Sittenwidrigkeit nichtig seien und daher keine gegenseitigen Ansprüche bestünden.

Wurde „Kopfgeld“ bezahlt?

Laut Gericht hätten die Verträge eine Vermittlung von Patienten ans Klinikum bezweckt, wofür eine „Provision“ bezahlt worden sei. Separat ausgewiesen wurde diese offenbar nicht, für das Gericht ist allerdings ein angeblich vom Klinikum erhobener spezieller Zuschlag ein Indiz. Das scheint eine Fehleinschätzung zu sein, denn diese Zuschläge wurden nicht gegenüber den ausländischen Kostenträgern erhoben, weil diese immer spitz nachrechneten. Dass die Patienten betreut worden seien, ist für das Gericht laut Urteil unerheblich, weil die Verträge insgesamt sittenwidrig gewesen seien.

Erheblich erscheint aber, dass es bis 2015 und einer vom Dienstleister gewonnenen europaweiten Ausschreibung am Klinikum 80 Dienstleister gegeben hat, die sich mit Ex-Geschäftsführer Schmitz zu einem sittenwidrigen Vertrag verabredet haben müssten. Damit wären alle nichtig gewesen und alle Zahlungen unrechtmäßig erfolgt. Im Strafverfahren hat der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Wenzler vor einigen Monaten den ehemaligen IU-Abteilungsleiter zum Haupttäter erklärt und ihn zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Nun darf man gespannt sein, wie Wenzler die Verantwortung von Schmitz in dessen Prozess, der noch nicht terminiert ist, einschätzen wird.

Erfolgreicher Medizintourismus und zwei Skandal-Projekte

Medizintourismus
Weltweit wird um die Gunst von Kostenträgern, also Botschaften oder Gesundheitsministerien von Ländern gebuhlt, die die Behandlung ihrer Staatsbürger im Ausland übernehmen. Das passiert etwa bei Medizinmessen, Vortragsveranstaltungen oder mittels Zeitungsinserate. Der Medizintourismus hilft die chronisch klammen Kliniken finanziell etwas besser dastehen zu lassen. In Stuttgart lief das mit Patienten aus Kuwait, Bahrain, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien ordentlich, war dann aber mit der Betreuung und Behandlung der libyschen Kriegsversehrten von 2013 bis 2015 heillos überfordert. Das oft in Clanstärke anreisende Klientel sorg für hohe Umsätze in Hotels und im Einzelhandel. In Stuttgart entgehen den 5-Sterne-Häusern und dem Einzelhandel seit der Schließung der in den Klinikum-Skandal verstrickten International Unit (IU) und der faktischen Einstellung des Modells jährlich Einnahmen in Millionenhöhe.

Libyen
Der Anfang vom Ende des erfolgreichen Stuttgarter Modells: Von 2013 an wurden 372 Personen, die einer Bürgerkriegsmiliz aus der libyschen Stadt Misrata angehörten, als Kriegsverletzte nach Deutschland gebracht und im Klinikum Stuttgart und an anderen Standorten medizinisch behandelt. Hierfür hat das Gesundheitsministerium der libyschen Übergangsregierung 18,9 Millionen Euro als Vorkasse über ihre Botschaft überwiesen. Der zuständige Abteilungsleiter soll zwei Vermittlern und dem Chef des Komitees dafür Provisionen bezahlt und zudem nicht vereinbarte Ausgaben für Kost und Logis der meist ambulant behandelten und in Hotels logierenden Patienten getätigt haben. Im Gegenzug hat das Klinikum um 6,3 Millionen Euro überhöhte Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

Kuwait
Beim Kuwait-Projekt ging es um die Entsendung von fünf Orthopäden des Klinikums an das AI-Razi-Krankenhaus für 46,2 Millionen Euro, wobei von Anfang klar gewesen sein soll, dass das Klinikum das Personal für die Zeit zwischen 2014 und 2016 gar nicht zur Verfügung stellen konnte. Verschiedene Dienstleister wurden für offenbar identische Handlungen großzügig honoriert, bedeutend ist vor allem die Zahlung von 7,6 Millionen Euro an die kuwaitische Firma Aryak, die das Gericht als Schmiergeld ansieht. Dagegen werden keine Einwände gegen die 15-prozentige Provision für die Vermittlung des Projekts – rund 3,5 Millionen Euro – erhoben. Empfänger: der Dienstleister, der nun vor der 14. Zivilkammer geklagt hat.

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