An vielen Stuttgarter Gymnasien sind die Klassen voll. Nach welchen Kriterien wählen die Schulen dann ihre künftigen Fünftklässler aus? Foto: dpa/Bernd Weissbrod
Ist ein bestandener Potenzialtest genauso viel wert wie eine Gymnasialempfehlung auf Basis der Noten? Ja, betont das Ministerium. Doch es gibt Ausnahmen. Eine Mutter aus Stuttgart berichtet.
Für eine Mutter aus Stuttgart ist der neue Potenzialtest, der unabhängig von den Noten in der vierten Klasse zum Besuch des Gymnasiums berechtigen soll, nur eine Farce. Sie möchte anonym bleiben, um ihren Sohn zu schützen. Er hat eine diagnostizierte Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Den für das Gymnasium erforderlichen Notendurchschnitt hat er mit einer 2-3 und einer 3 plus in Mathe und Deutsch knapp verpasst. Notwendig ist dafür in den beiden Hauptfächern ein Durchschnitt von 2,5 oder besser. Zudem dürfen die Kinder in keinem der Fächer schlechter als 3,0 sein.
Auf eigenen Wunsch habe der Sohn dann den Potenzialtest gemacht – und bestanden, erzählt die Mutter und ergänzt: „Er war im Glück!“ Die Eltern meldeten ihr Kind am Königin-Olga-Stift-Gymnasium an – und bekamen prompt eine Absage. „Der Schulleiter hat uns mitgeteilt, dass die Noten zu schlecht seien“, erzählt die Mutter.
Damit sei ihr bewusst geworden, wie wenig der Potenzialtest tatsächlich zur Förderung von Chancengleichheit beitrage. „Er wird als Instrument gepriesen, um begabte Kinder unabhängig von ihren bisherigen schulischen Leistungen zu erkennen, doch in der Realität verpufft seine Wirkung“, so ihre Meinung. Gymnasien hätten nach wie vor das Recht, Kinder allein aufgrund ihrer Noten abzulehnen – selbst wenn der Potenzialtest ein außergewöhnliches Talent bescheinige. „Damit verkommt der Test zur bloßen Formalität, während nach wie vor nur diejenigen profitieren, die bereits gute Noten haben.“ Das Ergebnis sei fatal: Begabte, aber vielleicht nicht optimal geförderte Kinder würden auf der Strecke bleiben. „Von echter Chancengleichheit kann keine Rede sein. Solange die Schulen sich nicht an die Ergebnisse gebunden fühlen, ist der Test nichts weiter als eine Beruhigungspille für das Bildungssystem – zum Leidwesen jedes betroffenen Kindes“, so ihr Fazit.
Nach welchen Kriterien dürfen Schulen ihr Schüler auswählen?
Das Kultusministerium erklärt auf Nachfrage, dass ein bestandener Potenzialtest grundsätzlich gleich viel wert sei, wie die Gymnasialempfehlung der Grundschule, die auf den Noten basiere. Ein Gymnasium dürfe ein Kind mit einem bestandenem Potenzialtest nicht ablehnen – vorausgesetzt, dass ausreichend Plätze vorhanden seien.
Doch was passiert, wenn es an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Das Kultusministerium erklärt, dass die Schulen für diesen Fall selbst Aufnahmekriterien aufstellen. Dazu könnten etwa Geschwisterkinder oder Wohnortnähe zählen.
Auch die Noten können ein Auswahlkriterium darstellen. Nämlich dann, wenn sich das Kind auf ein bestimmtes Programm an der Schule bewerbe. Dazu zählen auch die bilingualen Züge, die sich explizit an besonders begabte Schülerinnen und Schüler richten, schreibt das Kultusministerium und stellt klar: „Bei einer höheren Nachfrage als Angebot kann hier auch eine Auswahl über die Noten erfolgen.“
So reagiert das Königin-Olga-Stift-Gymnasium
Genau so war es auch im Falle des Viertklässlers aus Stuttgart. Er habe sich gefreut, dass der Junge den Potenzialtest bestanden habe, sagt René Wollnitz, Rektor am Königin-Olga-Stift-Gymnasium, und fügt hinzu: „Das habe ich dem Vater auch persönlich im Anmeldegespräch zurückgemeldet. Besonders anerkennenswert ist, dass sich der Schüler der Herausforderung gestellt hat.“
René Wollnitz ist Rektor am Königin-Olga-Stift-Gymnasium. /Max Kovalenko
Doch im vorliegenden Fall verhalte es sich so, „dass die Noten nicht zu einem Zugang zu einem bilingualen Gymnasium berechtigen“, sagt René Wollnitz. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen würden explizit „gute Noten“ in Deutsch und Mathematik vorschreiben. „Und ‚gut’ heißt ‚gut’, keine 2,5 oder eine 3 plus. Dass dies ordentliche Noten sind, steht außer Frage, doch reichen sie eben nicht für die erhöhten Anforderungen an einer rein bilingualen Schule wie dem Königin-Olga-Stift Gymnasium“, stellt René Wollnitz klar.
Des Weiteren sei die Nachfrage so hoch gewesen, dass man dem Schüler auch aus Kapazitätsgründen keinen Platz habe anbieten können. „Hier müssen wir uns eben an diesen Noten orientieren. Und hier gab es eine bedeutende Zahl an Kindern, die in Deutsch und Mathematik deutlich besser waren“, so der Rektor. Es sei wichtig zu wissen, dass ein bestandener Potenzialtest sicherlich den Zugang zu einem Regelgymnasium eröffnen könne, aber eben nicht die formalen Notenvoraussetzungen an einem rein bilingualen Gymnasium aufhebe.
Neue Grundschulempfehlung und Potenzialtest
Navi 4 In den vergangenen Jahren konnten allein die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht. Mit der im Rahmen der Bildungsreform beschlossenen neuen Grundschulempfehlung „Navi 4“ ist das anders. Sie besteht neben dem Elternwillen aus der pädagogischen Gesamtwürdigung der Lehrkräfte und einem Kompetenztest in Mathe und Deutsch. Nur wenn zwei der drei Faktoren in Richtung Gymnasium zeigen, gibt es eine entsprechende Empfehlung. Wer diese verfehlt, kann sich dem Potenzialtest stellen.
Nachprüfung Etwa die Hälfte aller Viertklässlerinnen und Viertklässler in Baden-Württemberg hatte in diesem Jahre eine Empfehlung fürs Gymnasium erhalten, etwa zwei Prozent versuchten es anschließend noch über den Potenzialtest. Ein Drittel, nämlich 639 von 2075 Schülerinnen und Schülern, hat den Test bestanden.