Das baden-württembergische Umweltministerium spendiert den kommunalen Landesverbänden – Landkreis- und Städtetag – deutlich mehr Fördergeld für die regionalen Energieagenturen. Dieses Jahr zahlt das Land neun Millionen Euro aus, davon 4,7 Millionen Euro zusätzlich. Für nächstes Jahr erhöht sich die Fördersumme von geplanten 3,8 sogar um 9,7 Millionen Euro. Nach einhelliger Meinung der Beteiligten am öffentlich-rechtlichen Vertrag sowie des Verbands der regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen Baden-Württemberg gibt es bei der neuen Regelung „nur Gewinner“. Man kann mehr Fördermittel verteilen – und reduziert den Bürokratieaufwand.
Warum sperrt sich OB Nopper dagegen?
Deshalb haben auch alle Stadt- und Landkreise zugestimmt – bis auf die Stadt Stuttgart. Das Ausscheren von OB Frank Nopper (CDU) führt nun dazu, dass anders als bei den Landkreisen, die ihre Vertretung bereits ermächtigt haben, den Vertrag mit dem Ministerium zu schließen, sich nun jeder Stadtkreis selbst um die Vereinbarung kümmern muss, damit vom 1. Juli an ausgezahlt werden kann.
OB Nopper begründet seine Weigerung, deutlich mehr Fördergeld als bisher anzunehmen, damit, dass die Verteilung der zusätzlichen Mittel „unausgewogen und ungerechtfertigt“ sei. Er sieht „eine nicht hinnehmbare Benachteiligung der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Stadtkreise mit hoher Einwohnerzahl, die ich nicht akzeptieren kann“. Wegen des angeblich ungerechten Verteilschlüssels und einer Obergrenze der Förderung könnte das Stuttgarter Energieberatungszentrum (EBZ) „unterausgestattet“ sein mit der Folge, dass nicht alle Beratungswilligen betreut werden könnten.
Um wie viel Geld geht es?
Die Fördermittel werden wie folgt verteilt: Es gibt einen Sockelbetrag von 120 000 Euro, dazu 48 Cent pro Einwohner sowie 6000 Euro für eine Landkreiskommune und 24 000 für einen Stadtkreis. Noppers Kritik basiert auf einer Tabelle, nach der 14 von 45 Land- und Stadtkreisen nicht ausreichend von dem zusätzlichen Geld profitieren würden. Gäbe es keine Deckelung, die bei 330 000 Euro liegt, würde die Stadt nämlich 448 072 Euro erhalten. Sie hat dafür 633 484 Einwohner (Stand 2023) unterstellt. Das Statistische Amt meldete im März allerdings nur 607 889 Bürger. „Benachteiligt“ dürfte sich vor allem der Rhein-Neckar-Kreis fühlen, der laut Noppers Rechnung sogar Anspruch auf 711 190 Euro anmelden könnte. Dafür müssten die Fördermittel allerdings um 3,8 Millionen Euro erhöht werden. Das steht natürlich nicht zur Debatte.
Nopper äußert sich mehrdeutig
Es ist unklar, wie es nun weitergeht: Auf die Frage, warum die Vereinbarung nicht unterschrieben werde, sagt Nopper: wegen der „ausgeprägten Benachteiligung“. Gleichzeitig betont er, die „unausgewogene Verteilung der Mittel für ein Jahr akzeptieren zu wollen“, für die Jahre bis 2040 erwartet er aber einen – für die Stadt Stuttgart – besseren Verteilschlüssel. Er gehe davon aus, mit dem Umweltministerium „zu einer für alle Seiten befriedigenden Lösung zu kommen“.
Noppers Aussagen stoßen auf Widerspruch und Unverständnis. Seine Zuversicht, von den zusätzlichen Fördergeldern profitieren zu können, wird nicht überall geteilt. Unterschreibt er den Vertrag wie angekündigt nicht, verlöre das Energieberatungszentrum in diesem und im nächsten Jahr den Erhöhungsbetrag von 300 000 Euro. Die Stadt käme dann nicht umhin, ihren eigenen Förderbeitrag von rund einer halben Million Euro jährlich zu erhöhen.
Was steht der Stadt zu – und was nicht?
Das EBZ könnte sich dank der Vereinbarung dieses Jahr über 220 000 Euro freuen (der neue Vertrag läuft ab Mai, deshalb die Reduzierung). Darin enthalten sind die bereits bisher (und noch bis 2027) garantierten Fördermittel von je 127 000 Euro. Damit ist klar, dass die Unterstützung höher ist als bisher und nicht niedriger, wie Nopper behauptet. Aus dem neuen Vertrag kämen nämlich dieses Jahr 93 000 Euro dazu. Und sollte sich der OB eines Besseren belehren lassen oder vom Gemeinderat zur Vertragsunterschrift genötigt werden, würde das EBZ im nächsten Jahr zusätzlich zur bisherigen Förderung 213 000 Euro erhalten und nach Ablauf der alten Regelung eben die gedeckelten 330 000 Euro.
Ist die Verteilung gerecht?
Eine Obergrenze sei allein wegen der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel notwendig und auch sachgerecht, meint der Landkreistag. Man habe „eine nachhaltige und verlässliche Grundfinanzierung der regionalen Energieagenturen gesichert“. Der Deckelungsbetrag stelle sicher, dass die Mittel ausreichten, um die Funktionsfähigkeit der Energieagenturen in allen Landkreisen zu sichern und auf ein Förderniveau zu heben, das zur Funktionsfähigkeit beitrage.
Bisher waren Antragstellung, Nachweis- und Abrechnungsverfahren bis hin zur Auszahlung zeitaufwendig. Der kurze Zeithorizont von zwei Jahren führte dazu, dass für fortlaufende Projekte neue Anträge gestellt werden mussten. Künftig erfolgt die Auszahlung in einem Betrag und für ein ganzes Jahr. Das Führen von Nachweisen der Geldverwendung wird einfacher und zeitsparender.
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) sagt, man lasse die Stadt- und Landkreise mit der wichtigen Aufgabe, den Klimaschutz zu stärken, nicht allein. Die Energieagenturen helfen Hausbesitzern und Handwerkern gleichermaßen. Damit würde die „einmalige Beratungsstruktur im Land erhalten und gestärkt“.