Es gibt viel zu wenige Plätze in der Kurzzeitpflege, Angehörige werden so nicht entlastet. Jetzt will der Bundestag das ändern. Wo wird angepackt?

Berlin - Der Bundestag hat am Dienstag das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, sich stärker um die angespannte Situation bei der Kurzzeitpflege zu kümmern. Kurzzeitpflege ermöglicht pflegenden Angehörigen, selbst einen Klinikaufenthalt anzutreten, eine Kur wahrzunehmen oder sich eine Auszeit oder Urlaub zu nehmen. Das Ziel ist, dass Pflegebedürftige damit unterm Strich länger im häuslichen Umfeld bleiben können. So gesehen kann die Kurzzeitpflege aus volkswirtschaftlicher Sicht helfen, Kosten zu senken.

 

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf eine Stärkung dieser Pflegeform verständigt. Die Umsetzung steht allerdings noch aus. Dabei zeigen die Zahlen, dass die Entwicklung in die falsche Richtung läuft. Während die Zahl der stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland steigt, nimmt die Zahl der Einrichtungen mit Kurzzeitpflegeplätzen ab.

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Die Gründe für den Mangel an Plätzen sind bekannt: Im Vergleich zur stationären Pflege gibt es oft aufgrund der Situation der Betroffenen einen höheren Pflegeaufwand. Die Fluktuation ist hoch und vergrößert somit den Verwaltungsbedarf für die Anbieter. Sie machen geltend, dass die bestehenden Vergütungsregeln den Mehrbedarf nicht abdecken.

Hohe Fluktuation, mehr Aufwand

Hier setzt der Antrag der Koalition an, den die Bundestagsabgeordneten Lothar Riebsamen (CDU, Wahlkreis Bodensee) und Heike Baehrens (SPD, Göppingen) erarbeitet haben. Sie fordern die Bundesregierung auf, eine Reform vorzulegen, die diese Sonderfaktoren berücksichtigt und „eine auskömmliche Vergütung sicherstellt“. Auf die Länder soll zudem hingewirkt werden, damit diese ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, den Ausbau der Angebote für Kurzzeitpflege stärker zu fördern.

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In Baden-Württemberg hatte sich bereits im November 2018 das Aktionsbündnis Kurzzeitpflege unter Führung des Landesgesundheitsministeriums gegründet. Das Land unterstützt den Ausbau solitärer Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit einem Sonderförderprogramm in Höhe von 7,6 Millionen Euro.