Geld für Schulbusse in Baden-Württemberg Landesregierung verstärkt Corona-Hilfen für Schüler

Viele Schüler kommen mit dem Bus zur Schule Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Mit mehr Unterstützung für Schüler und ihre Eltern reagiert die baden-württembergische Landesregierung auf die steigenden Infektionszahlen. Zwei wichtige Weichen hat der Lenkungsausschuss neu gestellt.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Stuttgart - In Baden-Württemberg steigen wie in ganz Deutschland die Infektionszahlen bei Corona. Der Lenkungskreis der Landesregierung hat deshalb zusätzliche Erleichterungen für Schüler und ihre Eltern beschlossen. Erstens wird die Förderung für den Einsatz zusätzlicher Schulbusse in Baden-Württemberg, die zunächst bis zu den Herbstferien befristet war, bis zum Jahresende verlängert. So sollen die Infektionsgefahren auf dem Weg zur Schule, wo es gerade in den Bussen häufig sehr eng zugeht, gemindert werden. Zweitens können Eltern, die Verdienstausfälle erleiden, weil sie ihre Kinder aufgrund von Quarantänemaßnahmen in der Schule oder Kita selbst betreuen müssen, ab jetzt öfter auf Entschädigung hoffen. Das hat das Staatsministerium nach der jüngsten Sitzung des Corona-Lenkungskreises mitgeteilt.

 

Bessere Chancen auf Entschädigung für Eltern

Bisher waren Entschädigungen für berufstätige Eltern nur möglich, wenn ganze Schulstandorte oder Kindertagesstätten geschlossen waren. In Baden-Württemberg wird diese Möglichkeit jetzt erweitert, so dass Entschädigung bereits möglich wird, wenn einzelne Klassen und Kita-Gruppen in Quarantäne geschickt werden. Allerdings weist das Staatsministerium in seiner Mitteilung darauf hin, dass eine Entschädigung nicht in Frage komme, wenn das eigene Kind sich außerhalb der Schule angesteckt habe und deshalb in Quarantäne müsse.

Dass der aktuelle Dauerstreit um die Versorgung mit Schulbussen wegen der jüngsten Entscheidungen der grün-schwarzen Landesregierung verstummen wird, ist allerdings nicht zu erwarten. Seit dem Schulbeginn vor gut drei Wochen sind zusätzliche Busse eingesetzt, damit die Schüler auf der Fahrt zum Unterricht wenigstens etwas mehr Abstand zueinander halten können. Allerdings gibt es an vielen Orten im Land trotzdem anhaltende Kritik daran, dass die Einhaltung des Mindestabstands in den Bussen für die Kinder weiterhin unmöglich ist. Der Präsident des Landkreistags, Landrat Joachim Walter aus Tübingen, hat deshalb an diesem Freitag über „teils emotional geführten Diskussionen vor Ort“ geklagt und noch einmal bekräftigt, dass die zwingende Einhaltung des Mindestabstands bei der Schülerbeförderung im Bus nicht der Anspruch der grün-schwarzen Förderpolitik ist.

Landrat klagt über Emotionalität im Schulbusstreit

„Die Förderung zusätzlicher Schulbusse zur Entzerrung der Schülerströme knüpft das Land an Voraussetzungen: Eine Verstärkerfahrt ist nur dann förderfähig, wenn in den Bussen hundert Prozent der Sitzplätze und vierzig Prozent der Stehplätze ausgelastet sind“, betont der Präsident des Landkreistages, der für die Organisation der Schülerbeförderung im Land zuständig ist. Zusätzliche Busse werden nicht eingesetzt, damit jeder zweite Sitzplatz frei bleiben kann. Das Land gewährt die zusätzliche Förderung nur, wenn die Busse eine hohe Auslastung aufweisen. „Diesen mit uns abgestimmten Maßstab halten wir für sachgerecht – auch unter hygienischen Aspekten“, erklärte der Präsident des Landkreistags. „Leider geraten die förderrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte in den teils emotional geführten Diskussionen vor Ort immer wieder aus dem Blickfeld“, ergänzte er. Hinzu komme die Schwierigkeit, geeignete Fahrzeuge und genügend Fahrer zu finden.

Der Verkehrsminister soll helfen

Der Zoff mit den Eltern zehrt an den Nerven des Landrats. Deshalb fordert Walter mehr kommunikative Unterstützung vom Land. „Ich appelliere daher an das Verkehrsministerium, der besorgten Elternschaft mehr noch als bisher zu erklären, dass und weshalb das Land Verstärkerbusse erst ab Erreichen bestimmter Auslastungsgrenzen fördert“, forderte der Landkreistagspräsident. „Land und Kommunen müssen hier eine gemeinsame Sprache sprechen“, schließt Walter weiter an.

Zum Schulstart erklärt Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne): „Uns ist klar, dass der Mindestabstand im öffentlichen Verkehr nicht immer eingehalten werden kann. Darum gilt im gesamten Nahverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht für Kinder ab 7 Jahren.“ Mit der zusätzlichen Förderung – zehn Millionen Euro waren bis zu den Herbstferien vorgesehen – solle aber der Infektionsschutz verbessert werden. Was die Verlängerung des Verstärkerbusverkehrs bis zum Jahresende kostet, hat das Staatsministerium nicht mitgeteilt.

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