Städter sollen stärker von Solarstrom profitieren. Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) plant neue Anreize für Vermieter. Im Gegenzug sollen Mieter den Sonnenstrom günstiger beziehen. Über das Gesetz soll noch vor der Wahl entschieden werden.

Berlin - Die Bundesregierung will dafür sorgen, dass künftig mehr Mieter regenerativen Strom aus Solaranlagen beziehen. Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte im Gespräch mit dieser Zeitung, das Gesetz solle noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. Mit einer neuen Förderung für Mieterstrom erhofft sich Zypries, dass der Bezug von Solarstrom in Ballungszentren attraktiver wird. Bisher werden Photovoltaik-Anlagen vor allem auf Ein- oder Zweifamilienhäusern installiert. Zypries will die Energiewende auf die Mieter in Städten ausrichten. Dazu sind neue Zuschüsse geplant. Für Vermieter soll es attraktiver werden, Photovoltaik-Anlagen zu errichten und Mieter zu beteiligen, sagte Zypries.

 

Vermieter sollen Vorteil weitergeben

Das ist bisher schon möglich. Wenn Eigentümer ihren Mietern Solarstrom anbieten, entfallen beispielsweise schon jetzt die Netzentgelte, die ein Viertel der Stromkosten ausmachen. Eine Studie im Auftrag des Wirtschaftsministeriums kam dennoch zum Ergebnis, dass die Lieferung an Mieter oft nicht wirtschaftlich sei. Mit dem geplanten Gesetz will die Politik neue Wege gehen. Die Regierung verwarf zwar die Idee, bei Mieterstrom die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erlassen. Die Stromkunden zahlen zurzeit eine EEG-Umlage von knapp sieben Cent je Kilowattstunde. Die Regierung will aber einen Zuschuss für Vermieter einführen und diese Prämie daran knüpfen, dass der Vermieter den Solarstrom den Mietern günstiger anbietet als am Markt. Der sogenannte Mieterstromzuschlag soll je nach Anlage 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Förderung erhält der Vermieter nur, wenn er den Kostenvorteil zum Teil weitergibt und Strom seinen Mietern günstiger anbietet als die Energieversorgungsunternehmen. Die Regierung setzt darauf, dass sich auf diese Weise neue Preismodelle bilden. Es soll aber auch künftig beim Grundsatz bleiben, dass der Mieter seinen Stromanbieter frei wählen kann.

Nachdem sich die Fachpolitiker der großen Koalition auf Eckpunkte zum Gesetz verständigt haben, wird sich voraussichtlich im April das Kabinett mit dem Entwurf befassen. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist parallel dazu eine Einbringung des Gesetzes im Bundestag vorgesehen. Die Gesetzgebung muss wegen der ablaufenden Wahlperiode unter großem Zeitdruck stattfinden. Alle Gesetzentwürfe, über die nicht bis zur Bundestagswahl im September entschieden ist, verfallen.

Regierung sieht großen Bedarf

Das Wirtschaftsministerium sieht großen Bedarf für Mieterstrom. In dem Gutachten für das Ressort wird das Potenzial auf 3,8 Millionen Wohnungen geschätzt. In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Mietwohnungen. Am wirtschaftlichsten sei dieses Modell für Gebäude mit mehr als 13 Wohnungen. Doch auch in Immobilien mit sieben bis zwölf Wohnungen könne sich der Mieterstrom rechnen. Als Vorteil sieht das Wirtschaftsministerium an, dass der Strom dort erzeugt wird, wo er auch verbraucht wird. Gerade in Ballungsräumen sieht die Regierung großen Bedarf für erneuerbare Energien.

Die Unionsfraktion im Bundestag trägt den Vorstoß mit. Der CDU-Energiepolitiker Thomas Bareiß hob hervor, dass es sich um einen Testlauf handelt. „Wir sollten das versuchen“, sagte Bareiß. Auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion wird die Förderung für den Mieterstrom begrenzt. Die Gesamtkosten sollen rund 200 Millionen Euro pro Jahr nicht überschreiten. Damit soll verhindert werden, dass die Kosten des EEG für die Stromkunden, die keinen Mieterstrom nutzen, zu stark in die Höhe schießen. Da beim Mieterstrom keine Kosten für die Nutzung des Stromnetzes anfallen, müssen dafür die übrigen Stromkunden aufkommen. Bareiß erwartet, dass der Mieterstrom vor allem für größere Wohnungsgesellschaften interessant ist.

Klärungsbedarf sieht die Union bei der steuerlichen Behandlung. Wenn Wohnungsgesellschaften Mieterstrom anbieten, werden sie gewerbesteuerpflichtig. Um das zu verhindern, solle eine Steuerbefreiung geprüft werden, sagte Bareiß.