Meinungsfreiheit Was gesagt werden darf
Die Grenzen des Sagbaren verschieben sich. Schuld daran ist weniger ein bevormundender Staat als die Unkultur der Kommunikation im Netz.
Die Grenzen des Sagbaren verschieben sich. Schuld daran ist weniger ein bevormundender Staat als die Unkultur der Kommunikation im Netz.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen! Diese Phrase zählt zu den dümmsten des politischen Wortschatzes unserer Zeit. Dennoch hat sie in den vergangenen Jahren eine erstaunliche Karriere verzeichnet, findet inflationär Verwendung. Sie legt nahe, dass es mit der Meinungsfreiheit nicht mehr weit her sei. Sie bringt ein trotziges Aufbegehren gegen vermeintliche Redeverbote, Zensurversuche und angeblich tabuisierte Ansichten zum Ausdruck.
Tatsächlich sind fast die Hälfte der Bundesbürger der Meinung, sie müssten im Falle einer öffentlichen Bekundung derselben „besser vorsichtig sein“. Das hat eine Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach ergeben. 46 Prozent äußerten 2024 diese Ansicht. 1990 waren es nur 19 Prozent. Das lässt noch keineswegs den Rückschluss zu, wir lebten mittlerweile in einer Maulkorb-Republik, spricht aber für einen verkümmerten Zustand der gefühlten Meinungsfreiheit – vielleicht auch für eine degenerierte Zivilcourage.
Nicht nur „Besser vorsichtig“-Bürgern, die sich überwiegend rechts verorten, bereitet das Kopfzerbrechen. Vor wenigen Wochen berichtete das renommierte britische Magazin „The Economist“ über die „bedrohte Meinungsfreiheit“ in Deutschland. Und der amerikanische Vizepräsident J.D. Vance hat bereits wiederholt gerügt, er halte die Meinungsfreiheit in der alten Welt für gefährdet. Das wird er doch wohl noch sagen dürfen?
Vance behauptete, unliebsame Ansichten würden in Europa als „Desinformation“ verfolgt. Dabei ist das exakt die Taktik, mit der sein Herr und Meister, US-Präsident Donald Trump, den politischen Diskurs vernebelt. Trump schmäht Medien, die ihm nicht willfährig genug erscheinen, und kritische Berichte pauschal als „Fake News“ – ohne Belege zu benennen, was genau falsch sein soll an Inhalten und Machart der gerügten Berichte. Neuerdings nennt er sie sogar „illegal“.
Trump selbst lügt aber in einem fort. Die „Washington Post“ hat während seiner ersten Amtszeit 30 578 falsche oder zumindest irreführende Aussagen aufgelistet. Laut der Berliner Zeitung „Tagesspiegel“ entspricht das auch dem Stil seiner zweiten Amtszeit. Das Blatt dokumentiert 100 Lügen aus Trumps ersten 100 Tagen seit dem Wiedereinzug ins Weiße Haus.
Vance zufolge handelt es sich auch bei der Regulierung sozialer Netzwerke in Europa um eine Art von Zensur. Gemeint sind damit Auflagen, welche die Verbreitung von Hetze und Hassreden einschränken sollen. Da schwingt sich einer zum Schutzpatron der Meinungsfreiheit auf, dessen Regierung jüngst vor laufenden Kameras vorgeführt hat, wie sie die Meinungsfreiheit niederringt: Als der demokratische Senator Alex Padilla Trumps Heimatschutzministerin Kristi Noem eine kritische Frage zu deren Politik gegen Migranten stellen wollte, wurde er von Sicherheitsbeamten in Handschellen abgeführt.
Ungeachtet solcher Zwischenfälle halten sich die Amerikaner für die Erfinder der Meinungsfreiheit. Seit 1791 garantiert der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung das Recht auf freie Rede. Allerdings hat sich dieses Privileg, das Bürger vor Übergriffen des Staates schützen soll, „nicht als unantastbar“ erwiesen, so heißt es in einem Gutachten, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages verfasst hat. Vielmehr hätten sich über die Jahrhunderte „Schranken durch Gesetze und Rechtsprechung entwickelt“.
In Deutschland gilt die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit als „schlechthin konstituierend“ für die freiheitliche Demokratie, so das Bundesverfassungsgericht. Sie zähle zu den „vornehmsten Menschenrechten überhaupt“. Der ehemalige Verfassungsrichter Andreas Paulus schreibt in seinem Kommentar zum einschlägigen Grundgesetzartikel 5: „Jeder soll grundsätzlich äußern können, was er will.“
Geschützt ist jegliche Ansicht, ungeachtet ihres intellektuellen Niveaus, der Motivation des Urhebers oder ihrem fragwürdigen Gehalt. Das Grundgesetz schützt auch abwegige, dümmliche und anstößige Meinungen. Es sei unerheblich, urteilt das Bundesverfassungsgericht, „ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos eingeschätzt wird“. Die Grenzen des Sagbaren sind in Deutschland offenkundig sehr weit gesteckt.
Das heißt aber nicht, dass die Meinungsfreiheit ein Freibrief für Lügner, Hetzer und niederträchtige Schandmäuler wäre. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Verfassung, aber nicht ihr höchstes. Von diesem handelt der erste Satz ihres ersten Artikels: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses Leitmotiv beschränkt auch die Meinungsfreiheit. Sie gilt nur, sofern wir nicht die Würde derer in den Schmutz treten (oder auch nur antasten), über die wir unsere Meinung äußern. „Der Schutz für das Äußern einer Meinung endet da, wo diese Äußerung andere Rechtsgüter gefährdet“, erklärt Matthias Hong, Experte für Öffentliches Recht an der Verwaltungshochschule in Kehl. Persönlichkeitsrechte anderer und der Anspruch auf ein friedliches Zusammenleben stehen einem ungehemmten Schwadronieren entgegen.
Die Dämme gegen ungehemmtes, hetzerisches oder ehrverletzendes Schwadronieren wurden immer weiter erhöht – zu Lasten einer zügellosen Meinungsfreiheit. Auf diesem Feld hätten sich „im deutschen Recht in der Tat einige Dinge verschoben“, betont die Juristin Frauke Rostalski, seit 2020 Mitglied im Deutschen Ethikrat.
So wurden Kriterien für eine Beleidigung und der Strafparagraf zur Volksverhetzung wiederholt erweitert und verschärft. Unter anderen diente das dem Zweck, Personen des politischen Lebens – Volksvertreter oder Bürgermeister – besser gegen Schandmäuler und Lästerzungen zu schützen.
Die finden in asozialen Netzwerken einen immens vergrößerten Echoraum, verglichen mit den Zeiten, als sie nur am Stammtisch, auf dem Marktplatz oder in der Kantine Gehör fanden. Auch die Sensibilität mancher prominenter Opfer zugenommen. Rostalski sieht eine „gewachsene Empfindlichkeit führender Politiker, die in der Justiz Anklang findet“. Musterbeispiel dafür ist die Frage, ob der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ungestraft als „Vollpfosten“ oder „Schwachkopf“ beschimpft werden darf. Habeck und etliche seiner Kollegen haben wegen solcher Hohnworte hunderte von Strafverfahren angestrengt – während die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel in 16 Jahren Amtszeit keinen einziger Beleidiger angezeigt hat.
Durch eine „signifikante Verschiebung der Wahrnehmung des Gewichts, das mittlerweile selbst einfachen Beleidigungen verliehen wird“, so Rostalski, verengen sich die Grenzen der Meinungsfreiheit. Die Rechtsprofessorin beklagt jedenfalls eine „besorgniserregende Zunahme der Strafverfolgung von Taten, die allenfalls geringfügig oberhalb der Grenze des Bagatellhaften liegen“.
In weitaus stärkerem Maße erwachsen Risiken für die Meinungsfreiheit aus einer veränderten Kommunikationskultur. Zum einen wäre da die Hypersensibilität jener Kreise zu nennen, die sich selbst für besonders wachsam halten – neudeutsch heißt das: „woke“. Sie ist der „Political Correctness“ entsprossen. Ursprünglich meint das nichts anderes als das Bemühen um eine angemessene Ausdrucksweise. Als politisch korrekt gilt, eine Selbstverständlichkeit zivilisierten Benehmens: andere Menschen nicht mit verächtlichen Worten zu brandmarken, abzuwerten oder auszugrenzen.
So weit, so gut. Inzwischen ist die wohlmeinende Absicht in manchen Kreisen allerdings zur Manie geworden, in gouvernantischer Manier werden unliebsame Ansichten und Ausdrucksweisen zum Tabu erklärt, bestimmte Themen exklusiv für Betroffene (und unkritisch Mitfühlende) reserviert. So wandelt sich die Political Correctness zur „Cancel Culture“. Der frühere Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof bringt es auf den Punkt: „Wenn die Aufforderung zur Achtsamkeit und Vermeidung von Taktlosigkeit zum moralisch bindenden Gebot weiterentwickelt wird, nicht zu sagen, was andere stören oder auch nur befremden könnte, wird die Meinungsfreiheit zu Fall gebracht.“
Die rüden Umgangsformen in digitalen Diskursen, verbunden mit der Neigung, unwillkommene Ansichten mit „Shitstorms“ aus der Welt zu blasen, fördern eine Art von Selbstzensur der Empfindsamen. Wenn zu befürchten steht, aggressive oder unflätige Reaktionen zu provozieren, schweigen viele lieber. Experten reden von „Silencing“, wenn solche Stimmen verstummen – ein Indiz für den gefühlten Verlust an Meinungsfreiheit.
Die Meinungsfreiheit ist durch einen weiteren Trend bedroht: Manche Menschen neigen dazu, ihre eigenen Ansichten moralisch derart zu überhöhen, dass jegliche Kritik als persönliche Angriff missverstanden wird. Ein verabsolutiertes Ego erträgt keinen Diskurs. Diese eingebildete Verletzlichkeit durch Widerworte zerstört jede sachliche Auseinandersetzung. Einige aktuelle Themen sind in dieser Hinsicht vermintes Gelände: etwa die Frage, ob wir uns durch Waffenhilfe an die Ukraine der Kriegstreiberei schuldig machen, ob Flüchtlinge ohne Asylanspruch an der Grenze postwendend zurückgewiesen werden dürfen, ob Klimaschutz das Verbot bestimmten Technologien erfordert, ob es eine Sünde ist, auf der Autobahn möglichst schnell von A nach B kommen zu wollen.
Am Ende wäre mit drei Missverständnissen aufzuräumen: Erstens bedarf es keiner Belehrungen von jenseits des Atlantiks. Der Staat respektiert die Meinungsfreiheit hier mehr als dort. Gefährdet ist sie durch Meinungsmaschinen made in USA, die das Debattenklima verhunzen und das Argumentationsspektrum mit Algorithmen verengen.
Zweitens schützt die Meinungsfreiheit nicht nur die Wohlmeinenden – wer auch immer sich dafür hält. Die Meinungsfreiheit im Sinne ihrer Erfinder schützt auch irrige, falsche oder gefährliche Ansichten, wie zum Beispiel das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Verbot der Rechtspostille „Compact“ aufzeigt.
Drittens: Meinungsfreiheit ist kein exklusives Privileg, das allein für die eigenen Ansichten reklamiert werden kann. Sie wird auch nicht durch lästige, abstoßende, unerfreuliche Meinungen beeinträchtigt, setzt vielmehr die Bereitschaft voraus, für weitreichende Toleranz einzutreten.
Die Meinungsfreiheit beginnt mit der Akzeptanz anderer Meinungen. Viele, die sie lauthals für sich einfordern, haben genau dies nicht im Sinn. Sie meinen also etwas völlig anderes als das, was sie aus dem Grundgesetz herauszulesen glauben.