Eigentlich hätte am nächsten Montag im Fall eines aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes in der Stuttgarter Innenstadt ein Urteil gesprochen werden sollen. Doch nun ist der Prozess am Landgericht Tübingen geplatzt. Ein beteiligter Richter ist längerfristig erkrankt.

Stuttgart/Tübingen - Eigentlich hätte am nächsten Montag im Fall eines aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatzes in der Stuttgarter Innenstadt ein Urteil gesprochen werden sollen. Doch nun ist der Prozess am Landgericht Tübingen geplatzt. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, ist einer der drei hauptamtlichen Richter der Schwurgerichtskammer langfristig erkrankt. Das Gesetz sieht für diesen Fall vor, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss.

 

Wie berichtet, musste sich seit Anfang September ein 21 Jahre alter Mann aus dem Kreis Tübingen wegen versuchten Mordes und Drogendelikten verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Am schwerwiegendsten wiegt indes der Vorwurf, bei seiner Festnahme im vergangenen März auf der Hauptstätter Straße zwischen Österreichischem und Marienplatz absichtlich einen Polizeibeamten überfahren zu haben, um mit dieser Tat zu entkommen. Der 21-Jährige, der länger observiert worden war, hatte dabei einen Beamten des Mobilen Einsatzkommandos überrollt und schwer verletzt. Seine Kollegen feuerten mehrfach auf den Wagen des 21-Jährigen, in dem auch ein mutmaßlicher Komplize saß. Beide Männer wurden dabei getroffen. Schließlich wurden sie festgenommen.

Angeklagter: bin vor Angst in Panik geraten

Der 21-Jährige hat in dem Prozess ausgesagt, dass er bei dem Polizeieinsatz in Panik geraten sei und daher aufs Gaspedal getreten habe. Er habe nur plötzlich zwei Vermummte mit Waffen gesehen, nicht gewusst, dass es Polizisten gewesen sind und Angst um sein Leben gehabt. Die MEK-Beamten, die an der Festnahme beteiligt gewesen sind, sagten hingegen aus, dass sie „Polizei! Keine Bewegung!“ geschrien hätten. Außerdem habe man beim Stellen der Verdächtigen keine Masken getragen. Die Lage im Bereich des Zugriffsortes sei übersichtlich und damit gut gewesen.

Wann der Prozess neu aufgerollt wird, steht nicht fest. Die Gerichtssprecherin sagt, dass man sich bemühe, das Verfahren so schnell wie möglich zu beginnen. Der Angeklagte bleibe vorerst in U-Haft.