In Ravensburg beginnt der Mordprozess gegen eine 23-jährige Frau, die ihr Baby am Straßenrand getötet haben soll.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ravensburg - Ende Mai am Rand eines Gehöfts in Mengen-Rulfingen (Kreis Sigmaringen). Ein zehnjähriger Junge soll auf Geheiß der Eltern bei einem Stapel Heuballen unweit des landwirtschaftlichen Wohnhauses das Gras mähen. Das Kind entdeckt den leblosen Körper eines neugeborenen Mädchens. Im Mund- und Rachenraum des Säuglings finden Rechtsmediziner zusammengedrehtes Küchenpapier. Der Todeszeitpunkt wird auf den Spätabend des 24. Mai datiert, da läuft längst die Öffentlichkeitsfahndung nach der Mutter.

 

Am Donnerstag sitzt diese Mutter erstmals vor dem Landgericht Ravensburg. Die Staatsanwaltschaft hat Mordanklage erhoben, sie sieht das Tatmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt. Die Frau, die da sitzt, ist 23 Jahre alt, korpulent, die Haare zu einen Dutt geknotet. Sie spricht gleichförmig, deutlich, aber mit verschleppten Silben. Zuletzt wohnte sie mit ihrem Freund in einer Gemeinde im Landkreis Konstanz. Während sie spricht, hält sie die Arme verschränkt und die Hände zu Fäusten geballt. Zwischendurch greift sie immer wieder zu Taschentüchern, tupft sich die Augen. Der Satz, zu dem sie während ihrer Vernehmung am häufigsten Zuflucht suchen wird, lautet: „Da hab‘ ich mir keine Gedanken drüber gemacht.“

Angeklagte: Niemand hat die Schwangerschaft bemerkt

Sie und ihr Freund, erzählt die Angeklagte, seien am 24. Mai auf dem Rückweg vom Wörthersee in Österreich zurück nach Hause am Bodensee gewesen. Man habe ein Treffen von Mitgliedern der VW-Tuningszene besucht. „Sehr schön“ sei diese Erholungswoche gewesen, erzählt die Frau. Noch ein weiteres Pärchen aus der Tuningszene war mit eigenem Auto dabei, zusammen hatten sie sich eine Ferienwohnung geteilt. Niemand habe ihre Schwangerschaft bemerkt, glaubt die 23-Jährige zu wissen. Sie habe immer weite Pullis angezogen. Hartnäckigen Fragestellern beschied die Mutter, sie habe über die Wintermonate zu viel gegessen. Oder sie brachte eine angebliche Entzündung im Bauchraum ins Spiel.

Schon einmal, sagt die Angeklagte, habe sie geschwiegen. Sie sei 17 Jahre alt und zum ersten Mal schwanger gewesen, da habe ihr ein damaliger Freund, dessen Name sie vergessen habe, in den Bauch geschlagen. Das Kind habe sie dadurch verloren. Der vom Gericht bestellte psychiatrische Gutachter erkundigt sich nach den seelischen Folgen. Sie habe später immer, wenn sie kleinen Kindern begegnet wäre, „einen Kloß im Hals“ bekommen und sich deswegen von ihnen ferngehalten, berichtet die Angeklagte.

Mutter: Zu jung für ein Kind

Das Kind, von dem wieder niemand wissen sollte, stammte vom neuen Freund. Er sei länger arbeitslos gewesen und habe sich zu jung für die Elternrolle gefühlt – ebenso wie sie selber. „Das wäre mir zu früh gewesen“, gibt sie zu Protokoll. Die Freizeit des Paares sei erfüllt gewesen. Sie hatte längst die Fachhochschulreife in der Tasche, die Prüfung zur staatlich geprüften Wirtschaftsassistentin geschafft. 2016 trat sie einen neuen Job als Versicherungskauffrau an. Kurz nachdem sie 2016 eine gemeinsame Wohnung bezogen hatten, wurde ein Hund angeschafft. An den Wochenenden traf sich das Paar mit Freunden, sie schraubten an Autos, fuhren herum. Er mit einem VW Golf GTI, sie mit einem Renault Cabriolet. Die 10 000 Euro dafür stammten von ihren Eltern. Sie beglichen auch die Handyrechnungen der Tochter.

Die Lage verschärfte sich dramatisch, als im Januar das Finanzamt eine Konto- und Gehaltspfändung gegen die werdende Mutter wegen einer säumigen Steuererklärung erwirkte. Sie habe damals „einfach nur in den Tag gelebt“, sagt sie. Der Oberstaatsanwalt erwähnt, nach der Festnahme der Frau sei im Cabriolet ein ganzer Stapel ungeöffneter Rechnungen und Mahnungen gefunden worden.

Erst im Februar will die Angeklagte selber Gewissheit über ihre Schwangerschaft gehabt haben. „Das Kind hat angefangen, sich im Bauch zu bewegen.“ Vorher habe sie den Gedanken „verdrängt“. Sie habe weiter geraucht, nie einen Arzt aufgesucht. Auf dem Rückweg vom Wörthersee, so ergibt die Aussage am Donnerstag, kippte die gute Stimmung. Etwa ab Ulm, nach stundenlanger Autofahrt, erzählt die Angeklagte, habe sie sich mit Wehen auf die Rückbank legen müssen. Der Freund am Steuer habe vorgeschlagen, ein Krankenhaus anzusteuern, aber sie habe abgelehnt. „Ich habe gedacht, wir schaffen es noch bis nach Hause.“

Dem Neugeborenen den Mund zugehalten

Im Landkreis Sigmaringen, in der Nähe des Gehöfts, habe sie dringend um Halt gebeten. Sie habe gegenüber den Mitreisenden behauptet sich „die Beine vertreten“ zu müssen, sagt die Frau. Sie sei dann allein und im Schein ihrer Handytaschenlampe außer Hörweite gegangen, habe, auf dem Rücken liegend, das Mädchen geboren. Es habe sofort angefangen zu schreien. „Deswegen hab‘ ich ihm den Mund zugehalten.“ Dem Freund habe sie zugerufen, er solle ihr eine Rolle Küchenpapier bringen wegen all des Bluts, sie sei ihm entgegen gegangen. Von allen unbemerkt habe sie dem Mädchen dann vor dem Fortgehen Papier in den Mund gesteckt. „Ich hatte schreckliche Angst, dass das jemand mitbekommt. Mir war nicht klar, dass es daran ersticken kann.“

Mit der Idee einer Freigabe des Kindes nach der Geburt habe sie Ende 2016 schon kurz gespielt, sagt die Frau. Sie studierte in einem Gemeindeblatt eine Anzeige, in der für eine Babyklappe geworben wurde. Darauf der Vorsitzende Richter Stefan Maier: „Aber das mit der Babyklappe funktioniert ja nicht, wenn Sie hochschwanger im Auto sitzen, irgendwo.“ Die Angeklagte darauf: „Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht.“ Der Richter: „Wie hätte das dann weitergehen sollen Ihrer Meinung nach?“ „Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht.“ Richter Maier: „Wenn das handlungsleitend war, dass das niemand mitbekommen sollte, dann heißt das, das Kind muss verschwinden.“ Die Angeklagte: „Ich wollte ja nicht, dass es stirbt.“

Niemand hat die Schwangerschaft bemerkt

Man sei dann heimgefahren in dieser Nacht, sie habe geduscht und geschlafen. Dem Freund und dem mitreisenden Pärchen habe sie noch am Vorabend erzählt, so die Angeklagte, sie habe sich im Dunkeln „eine Zyste gezogen“ und deswegen stark geblutet. Am nächsten Tag sei es ihr besser gegangen. Mittags habe man sich mit Freunden „zum Kaffeetrinken an der Tankstelle“ getroffen. Und zusammen mit dem Freund probierte sie sogleich, wie gut neu gekaufte Felgen zu dessen Golf passten.

Der Prozess gegen die 23-Jährige ist bis Januar terminiert. Gegen ihren Freund und die weiteren zwei Mitreisenden vom Wörthersee ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung.