Mesale Tolu ist seit Dezember nicht mehr im Gefängnis. Die Türkei verlassen darf die Deutsche dennoch nicht. Sie hoffte nun auf das Gericht - nach dessen Verhandlung sie von „Schikane“ spricht.

Istanbul - Die deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der Untersuchungshaft nicht verlassen. Ein Gericht in Istanbul beschloss am Donnerstag, die Ausreisesperre für die 33-Jährige und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Suat Corlu aufrecht zu erhalten. Das Gericht entband Tolu aber von ihrer wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei. Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen wird erst am 16. Oktober fortgesetzt.

 

Tolu sprach mit Blick auf die andauernde Ausreisesperre von einem „politischen Beschluss“ und von „Schikane“. Sie kündigte an, Einspruch einzulegen. Das Ausreiseverbot bedeute für sie, „dass ich weiterhin keine normale Routine im Leben haben werde. Sobald ich anfange als Journalistin zu arbeiten, bin ich wieder der Gefahr ausgesetzt, in Untersuchungshaft oder in Polizeigewahrsam zu kommen.“

Zum Auftakt des Prozesstages hatte Tolu ihren Freispruch gefordert

Tolu kritisierte auch, dass damit ihrem dreijährigen Sohn die Ausreise verwehrt bleibe, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Mit Blick auf die Fortsetzung des Verfahrens erst in einem halben Jahr warf sie dem Gericht vor, den Prozess zu verschleppen. „Die Richter, der Staatsanwalt tun eigentlich gar nichts, um diesen Fall zu beschleunigen oder zu einem Ergebnis zu kommen“, sagte sie. „Das heißt, der Prozess wird noch jahrelang dauern.“

Die Prozessbeobachterin und Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Heike Hänsel, sagte: „Das ist ein Schikaneurteil und die Bundesregierung muss den Druck hier erhöhen.“ Hänsel fügte hinzu: „Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Peter Steudtner und Deniz Yücel ausreisen konnten - zu Recht - und Mesale Tolu bis heute nicht.“ Steudtner und Yücel waren im Oktober beziehungsweise Februar ohne Auflagen aus der U-Haft entlassen worden und hatten die Türkei dann verlassen.

Zum Auftakt des Prozesstages hatte Tolu ihren Freispruch gefordert. Sie und ihr Ehemann haben das Gericht außerdem dazu aufgerufen, ihnen die Ausreise zu gestatten. „Als deutsche Staatsbürgerin will ich, dass mein Kind in dem Land, aus dem ich komme, in den Kindergarten geht“, sagte Tolu. Tolu und Corlu haben einen dreijährigen Sohn, für den in Tolus Heimatstadt Ulm nach ihren Angaben ein Kindergartenplatz reserviert ist.

Tolu besitzt ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft

An dem Prozess am Donnerstag nahm der deutsche Botschafter Martin Erdmann als Beobachter teil. Die Staatsanwaltschaft wirft Tolu, Corlu und 25 weiteren Beschuldigten Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Die Angeklagten weisen das zurück.

Tolu, die ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, war bis vergangenen Dezember fast acht Monate lang in der Türkei inhaftiert gewesen. Reporter ohne Grenzen (ROG) hatte die türkische Justiz vor dem jüngsten Prozesstag aufgefordert, „das Ausreiseverbot gegen Tolu aufzuheben und die konstruierten Vorwürfe gegen die Journalistin endlich fallenzulassen“. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte: „Solange Tolu das Land nicht verlassen darf, bleibt sie eine politische Geisel der türkischen Regierung.“