Die Polizei nahm den Tatverdächtigen fest. Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Der mutmaßliche Täter der Messer-Attacke von Ulm hatte ein langes Register an Vorstrafen – und war ausreisepflichtig. Warum eine Abschiebung nicht möglich war.
Welchen Aufenthaltsstatus hatte der 29-jährige Eritreer?
„Der Betreffende reiste am 31.01.2017 in das Bundesgebiet ein und stellte am 09.02.2017 einen Asylantrag“, teilte das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Migration auf Anfrage der Südwest Presse mit.
Zunächst sei dem Mann vom Bundesamt für Migration (BAMF) ein Flüchtlingsstatus zuerkannt worden – dieser Status wurde ihm laut Angaben des Ministeriums aber im September 2023 wieder aberkannt. Im Januar 2024 beantragte das Regierungspräsidium Tübingen demnach die Ausweisung. Eine Abschiebung konnte aber nicht durchgeführt werden.
Was sind die Vorstrafen des mutmaßlichen Täters?
Die Liste der Verurteilungen des heute 29-Jährigen ist durchaus beträchtlich. „Der Betreffende wurde bereits wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter und vollendeter gefährlicher Körperverletzung und tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte durch Gerichte in Bayern verurteilt“, teilt das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Migration mit. Zudem seien Vorstrafen aufgrund von Drogendelikten, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aktenkundig.
„Zuletzt verbüßte der Betreffende eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen. Der Betreffende befand sich in den Zeiträumen vom 10.08.2020 bis 15.05.2024 in Bayern und vom 07.07.2025 bis 11.12.2025 in Baden-Württemberg zur Vollstreckung eines bayerischen Urteils in Haft.“
Was ist mit ihm nach der Entlassung aus dem Gefängnis passiert?
Laut Auskunft des Ministeriums stand der 29-Jährige nach der Entlassung aus der Haft im Dezember unter „Führungsaufsicht“. Das bedeutet, dass er in Freiheit bestimmte Auflagen einhalten musste. Führungsaufsicht kann zum Beispiel regelmäßige Drogentests, Pflicht zur Therapie oder regelmäßige Meldung bei der Polizei beinhalten; die Einhaltung wird von der Bewährungshilfe kontrolliert.
In Baden-Württemberg gibt es zudem einen „Sonderstab gefährliche Ausländer“, der sich gezielt und intensiv um die Abschiebung von Straftätern kümmert. Mit dem Eritreer war der Sonderstab aber laut Ministerium nicht betraut.
Warum konnte der Eritreer nicht abgeschoben werden?
Obwohl der heute 29-jährige Eritreer seit 2023 laut Behördenangaben keinen Schutzstatus in Deutschland mehr genießt und seit Januar 2024 eine Ausweisung vorlag, konnte er nicht nach Eritrea abgeschoben werden. Baden-Württemberg setze zwar alles daran, vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, besonders Straftäter, abzuschieben, teilte das Justizministerium mit.
„Eritrea ist allerdings ein Land, in das Abschiebungen nicht möglich sind. Grund dafür ist, dass die Machthaber in Eritrea nicht kooperieren und ihrer völkerrechtlichen Pflicht, die eigenen Staatsangehörigen zurückzunehmen, nicht nachkommen.“ Eritrea verweigere die Kooperation mit den deutschen Behörden – beziehungsweise stelle die für eine Abschiebung nötigen Dokumente nur aus, wenn ihre Staatsbürger einer Ausreise freiwillig zustimmen.
Ändert die Politik an dieser Situation etwas?
Darauf setzt die Landesregierung in Baden-Württemberg jedenfalls. Die Bundesregierung setze alle Hebel in Bewegung, um andere Länder zur Kooperation zu bewegen, sagt Siegfried Lorek (CDU), im Landesministerium als Staatssekretär für Migration zuständig. Für Afghanistan und Syrien seien bereits Vereinbarungen gelungen – für Eritrea bislang nicht.
Abhilfe könnten aber Abschiebezentren in Drittländern schaffen. „Genau für Fälle wie diesen prüft der Bundesinnenminister deshalb auch die Möglichkeit, Zentren im Nicht-EU-Ausland zu schaffen, wo abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, deren Heimatländer eine Wiederaufnahme verweigern. Das unterstütze ich ausdrücklich“, sagt Lorek.
Wie geht es dem Täter und den Opfern aktuell?
Wie Polizei und Staatsanwaltschaft berichten, ist der mutmaßliche Täter derzeit nicht vernehmungsfähig. Die Polizei hatte mehrere Schüsse auf ihn abgegeben, als er nach der Attacke den Fachmarkt verließ und Polizeibeamte mit dem Messer bedrohte. Er wurde dabei schwer verletzt und befindet sich derzeit in intensivmedizinischer Behandlung.
Die Spurensicherung war vor Ort. Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Drei Mitarbeitende des Marktes wurden bei dem Angriff verletzt. Neben dem 25-Jährigen, dessen Zustand nach wie vor kritisch ist, wurde ein 22-Jähriger leicht verletzt, ebenso eine 36-jährige Frau, die ihren beiden Kollegen zu Hilfe eilen wollte.
Eritrea gehört zu den ärmsten Ländern der Welt, es gilt als eine der brutalsten Diktaturen. Es gibt dort nur eine Partei, Opposition ist verboten. Weder gibt es eine Verfassung noch Gewaltenteilung noch Wahlen. Zudem herrscht ein strenges Wehrdienst- und Zwangsarbeitssystem, vor dem viele Menschen ins Ausland fliehen. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International berichten von willkürlichen Festnahmen von Regimekritikern, Journalisten oder Kirchenvertretern.