Dem 20 Jahre alten Afghanen Amir W. drohen sechs bis zehn Jahre Haft – möglicherweise wird er aber schon früher in sein Heimatland abgeschoben. Warum das Opfer bereit ist, ihm zu verzeihen:

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Plüderhausen/Stuttgart - In dem Prozess um einen Messerangriff auf einen 53-jährigen Familienvater in Plüderhausen steht das Urteil bevor: Am Dienstagvormittag haben Ankläger und Verteidigung ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Angeklagte, der 20 Jahre alte Afghane Amir W., nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen ist – sie forderte zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Immerhin habe W. seine Ex-Freundin zuvor mehrere Male bedroht. Als W. sich dann dem Vater der jungen Frau gegenübersah und mit dem Messer angriff, habe er diesen umbringen wollen: „Es ging ihm darum, nicht als Täter eines versuchten Mordes identifiziert zu werden“, so die Juristin.

 

Das Opfer ist bereit, dem Angreifer zu verzeihen

Der Rechtsanwalt Jens Rabe, der das Opfer und damit die Nebenklage vertritt, schloss sich dem an. Sein Mandant hatte mehrmals betont, dass er bereit sei, W. zu vergeben. „Nicht aus Naivität, sondern aus dem Weltbild heraus, dass auch Herr W. aus einer solchen Tat lernen und ein anderer Mensch werden kann“, erklärte Rabe. „Wir hätten uns von Herrn W. aber klarere Signale gewünscht – denn vom Plan her war die Tat ein mörderischer Angriff auf die Tochter des Geschädigten“, so Rabe.

Der Gegenstand der Verhandlung war allerdings die Attacke auf den 53-Jährigen. Der 20-Jährige hatte schon beim Prozessauftakt gestanden, in der Nacht auf den 15. Juli 2018 den Vater seiner Exfreundin in dessen Haus mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Dass er ursprünglich dort eingestiegen war, um seiner Verflossenen etwas anzutun, hat er den ganzen Prozess über bestritten.

Schuldunfähigkeit ist bei dem 20-jährigen Afghanen nicht gegeben

Genau das sah die Staatsanwältin aber als erwiesen an – nicht nur wegen der Maske und der Handschuhe, die W. in jener Sommernacht zufällig dabei gehabt haben will, sondern auch wegen der Tatwaffe: „Er hat schon an seiner Arbeitsstelle das sehr scharfe Messer an sich genommen.“

W. hatte behauptet, sich nach Feierabend zunächst mit Freunden betrunken zu haben und erst dann zu seiner Arbeitsstelle zurückgegangen zu sein, um das Messer zu holen. Sein Chef hatte aber ausgesagt, ihm nie einen Schlüssel zu der Pizzeria gegeben zu haben. Von einer Schuldfähigkeit wegen des Alkohols – das sehen alle Beteiligten so – ist nicht auszugehen: Gegen 4 Uhr morgens, drei Stunden nach der Tat, hatte ein Atemalkoholtest der Polizei Null-Komma-Null Promille ergeben.

Eine Abschiebung von Amir W. ist sehr wahrscheinlich

Der Verteidiger Jörg Matthias Wolff forderte, bei seinem Mandanten das Jugendstrafrecht anzuwenden. „Ich gehe von einer Reifeverzögerung aus. Er ist ein verliebter Jugendlicher, entwurzelt und aus der Heimat geflohen“, sagte er. W. sei im Übrigen von seiner Tat zurückgetreten: „Er hätte dem Geschädigten jederzeit nachsetzen können, doch das hat er nicht getan.“ Die Schnittverletzungen hätten keine lebenswichtigen Organe des Opfers betroffen. Insgesamt halte er eine Strafe von sechs Jahren für angemessen.

„Herr W. wird Deutschland ohnehin verlassen müssen, sein Asylantrag ist abgelehnt“, sagte Wolff. Es sei zu erwarten, dass der 20-Jährige gut die Hälfte seiner Strafe abzusitzen habe und dann abgeschoben werde. „Afghanistan ist als sicheres Herkunftsland eingestuft, daran wird sich so bald wohl auch nichts ändern.“ W. hatte erzählt, er sei von dort geflohen, als die Taliban ihn rekrutieren wollten und ihn und seine Familie bedroht hätten. Ende 2015 war er als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Nach der Tat hatte er sich nach Brüssel abgesetzt – Zielfahnder spürten ihn dort auf.

Das Urteil wird die 4. Große Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart am Dienstag, 12. Februar, fällen.