Eine Frau soll in ihrer Wohnung ihren Freund mit einem Messer angegriffen haben. Zunächst wurde ihr versuchter Totschlag vorgeworfen. Wie lange muss sie nun ins Gefängnis?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es ist nicht die Aufgabe eines Richters, Beziehungsratschläge zu geben. Doch mit Blick auf die Vorgeschichte eines blutigen Konflikts Ende des vergangenen Jahres in Stuttgart tat es der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann dann doch, als er am Donnerstag ein Urteil zu verkünden hatte: „Sie hatten darüber nachgedacht, sich zu trennen. Hätten Sie das mal gemacht“, sagte er bei der Urteilsbegründung zu der 45-Jährigen auf der Anklagebank. Der Subtext dieses Rates: Hätte das Paar sich getrennt, wäre es nicht zu Streit und Gewalt in der Beziehung gekommen. Dann hätte die Frau wohl auch ihren Partner am drittletzten Tag des Jahres 2023 nicht mit einem Küchenmesser angegriffen – und wäre nicht wegen versuchten Totschlags angeklagt worden. Das alles ist aber geschehen. Daher wurde die Frau am Donnerstag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ihr Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert mit der Begründung, die Frau habe in Notwehr gehandelt, nachdem der Mann sie angegriffen hatte. Die Kammer war sich einig: „Das glauben wir ihnen nicht“, sagte Winkelmann.