Messerattacke in Geislingen Staatsanwalt sieht keine Mordmerkmale – was bekannt ist

Nach der Tat sicherte die Polizei in und um das Wohnhaus in Geislingen Spuren. Foto: 7aktuell.de/Christina Zambito

Nach der Messerattacke auf eine 15-Jährige und ihren Vater in Geislingen sieht Staatsanwalt derzeit keine Merkmale für versuchten Mord. Sie ermittelt zunächst wegen versuchten Totschlags gegen den 16-jährigen Tatverdächtigen.

Ein 16-Jähriger soll eine 15-Jährige und ihren Vater am Samstag im Geislinger Wohngebiet unterhalb der Wiesensteiger Straße mit einem Messer angegriffen haben. Der Jugendliche konnte kurz nach der Tat festgenommen werden. Vater und Tochter wurden in eine Klinik eingeliefert. Die Opfer wurden schwer verletzt, allerdings nicht lebensgefährlich, berichtet Michael Bischofberger, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Ulm. Doch ob die Opfer Stich- oder Schnittverletzungen abbekommen haben, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen, da es sich dabei um Täterwissen handele. Beide Opfer mussten im Krankenhaus stationär behandelt werden.

 

Obwohl der Verdächtige die beiden wohl mit dem Messer angegriffen hatte, als er in deren Wohnhaus war, beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags, nicht wegen versuchten Mordes. Der Grund: Laut Bischofberger könne nach derzeitigem Stand kein Mordmerkmal nachgewiesen werden. Das wäre dann der Fall, wenn zum Beispiel Heimtücke, Habgier oder niedere Beweggründe zuträfen. Da die Ermittlungen noch andauern, kann sich die Bewertung der Staatsanwaltschaft allerdings grundsätzlich noch ändern, so Michael Bischofberger.

Art der Beziehung wird noch ermittelt

Mittlerweile ist klar: Die 15-Jährige und der 16-Jährige sind nicht verwandt, standen aber in „einer Vorbeziehung“, so der Staatsanwalt. Welche Art von Beziehung das war, dazu werde noch ermittelt. Die Ermittler vernehmen Geschädigte und Zeugen, die Rechtsmediziner begutachteten die Verletzungen der Opfer und ein Psychiater höre den Verdächtigen an. Außerdem würden die Handydaten ermittelt und Kriminaltechniker sicherten die Spuren an Gegenständen wie dem Messer, erklärt Bischofberger. Wie lange die Ermittlungen dauern, hänge auch davon ab, wie kooperativ sich der Verdächtige verhalte. Wenn er ein Geständnis ablegt, könne es schnell gehen, ansonsten geht Bischofberger davon aus, dass die Ermittlungen rund drei Monate dauern. [

Verhandlung ohne Öffentlichkeit

Da der Verdächtige minderjährig ist, müsse die Staatsanwaltschaft statt einer Justizvollzugsanstalt (JVA) eine Jugendeinrichtung finden, die bereit ist, den Jugendlichen aufzunehmen. Das sei nicht einfach, zum einen wegen der Schwere des Vorwurfs, zum anderen gebe es zu wenige Einrichtungsplätze in Baden-Württemberg. Der Staatsanwalt spricht von längeren Wartelisten. „Es ist leichter, einen Platz für einen Drogendealer zu finden als für einen Gewalttäter“, erklärt Bischofberger. Die Einrichtung müsse auch für die Staatsanwaltschaft bestimmte Anforderungen erfüllen, zum Beispiel sollte der Verdächtige nicht flüchten können. Falls es zum Prozess vor Gericht kommt, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – wie immer, wenn der Angeklagte minderjährig ist.

Weitere Themen