Urteil nach Attacke in Stuttgart Wegen eines Blickes zugestochen – Haft für drei Brüder

, aktualisiert am 24.06.2025 - 10:26 Uhr
Der Tatort an der Königstraße im vergangenen Juli. Foto: red

Nach einer Messerstecherei in Stuttgart werden drei Männer verurteilt. Der Fall sorgte auch für Aufsehen, weil die drei zu einer Familie mit einer langen Liste von Vorstrafen gehören.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Ein Blick: Das ist nach Einschätzung der 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts der Auslöser einer gefährlichen Schlägerei und Messerstecherei Ende Juli 2024 am Ende der Königstraße, nahe dem Rotebühlplatz, in Stuttgart gewesen. Drei Personen wurden verletzt, ein Mann sogar lebensgefährlich. Es war mindestens ein Messer im Spiel und auf der Anklagebank saß so etwas wie eine in Justizkreisen berühmt-berüchtigte Familie aus Stuttgart. Sie hat 13 Kinder, von denen inzwischen elf polizeibekannt sein sollen, und ist aus Syrien vor dem Bürgerkrieg dort nach Deutschland geflüchtet. Die Opfer des Angriffes sind ebenfalls Syrer, leben aber nicht in Deutschland.

 

Haftstrafen für alle drei Brüder

Der älteste der drei Brüder, ein verheirateter 27 Jahre alter Vater von fünf Kindern, hatte die lebensgefährlichen Messerstiche eingeräumt. Das Urteil für ihn: Eine Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung. Der mittlere Bruder, 23 Jahre alt, muss für fünf Jahre in Haft. Er und der 17 Jahren jüngste Angeklagte wurde der gefährlichen Körperverletzung für schuldig befunden. Der 17-Jährige wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die 3. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hatte am Vormittag die letzten Worte der drei Angeklagten gehört. Einer ließ seinen Anwalt sagen, er habe nichts weiter zu sagen. Der mit 27 Jahren älteste Bruder auf der Anklagebank sagte: „Ich vertraue natürlich dem deutschen Recht“ – sprich er überlasse alles Weitere dem Gericht. Der Dritte, ein 23-jähriger Mann, äußerte sich emotional. Unter Tränen sage er: „Es tut mir wirklich leid. Ich weiß es war ein Fehler.“

Dabei versagte ihm die Stimme, sodass ihn eine Beisitzerin sogar bitten musste, seinen kurzen Satz zu wiederholen. Keiner von ihnen haben sich „das gewünscht“, was Ende Juli 2024 an einem Hofzugang zwischen zwei Optikergeschäften an der Königstraße geschah. Und dann gab der Mann zum Abschied der Kammer und den Zuhörern noch ein Rätsel auf: „Ich habe nicht gewusst, dass mein Bruder ein Messer hat“, sagte er.

Aufräumarbeiten nach der Spurensicherung der Polizei. Foto: red

Das Gericht zog sich dann bis zum späten Nachmittag zurück und beriet über das Strafmaß und das Urteil. Im Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft für zwei der Männer Haftstrafen von fünf Jahren, für den ältesten, der zugestochen haben soll, von siebeneinhalb Jahren gefordert.


Die Anklage war davon ausgegangen, dass die Männer wegen eines Blickes und einer Bemerkung über eine Schwester der Angeklagten bei einer Begegnung in der Fußgängerzone in Streit geraten waren. Es soll darum gegangen sein, dass sie als kopftuchtragende Frau rauchte, geschminkt war und eng anliegende Kleidung trug. Einer der drei Brüder stellte es in seiner Einlassung anders dar. Sie seien von der anderen syrischen Familie verbal angegangen worden. So sei es zum Streit gekommen.

Die politische Dimension des Falles

Neben der strafrechtlichen Aufarbeitung des Falles kam noch eine politische Dimension hinzu. Denn die Familie soll nach Informationen unserer Zeitung nicht nur ein bisschen polizeibekannt sein: Rund 150 Einträge spuckt das System der Polizei aus, wenn man die Namen der Großfamilie eingibt. Sie lebt in einem Haus in einem nördlichen Bezirk der Landeshauptstadt. Da wurde die Frage laut, warum die Familie nicht das Land verlassen muss. So einfach sei das aber nicht, stellte ein Sprecher des Justizministeriums auf Nachfrage unserer Zeitung klar: Die Abschiebung scheitere an bestehenden Aufenthaltsrechten und Abschiebeverboten. Zudem sei eine Abschiebung nach Syrien in den zurückliegenden Jahren faktisch nicht möglich gewesen, so der Sprecher von Justizministerin Marion Gentges (CDU).

Der Vorsitzende Richter Stephan Guth sagte: „Anders als mit dem Verhaftetsein in einem fremden Wertesystem ist kaum zu erklären, was sich hier zutrug.“ Er meinte damit die Werte der aus Syrien stammenden Familie, die muslimisch geprägt sei. Ein Blick, wie unhöflich und unangenehm auch immer, rechtfertige keine solche Gewalttat.

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