Ein 51-Jähriger Mann aus Schorndorf wird in der Psychiatrie untergebracht, weil er im Wahn einen Mann mit einem Messer verletzt hat

Urteil - Es sind inzwischen bereits dreieinhalb Jahre vergangen, seit ein 51-jähriger Schorndorfer nachts um 1.30 Uhr offenbar im Wahn und in psychotischer Todesangst einen Mann im Streit mit einem Messer angegriffen hat. Wegen ebenjenen Ängsten im Zusammenhang mit einer vermeintlichen umfassenden Verschwörung gegen ihn sei er für die Tat nicht verantwortlich, bei der das Opfer unter anderem eine etwa einen Zentimeter tiefe Wunde erlitt, urteilte jetzt das Gericht. Die 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts sprach ihn zwar frei. Weil von ihm nach Ansicht des Gerichts aber weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

 

Neuverhandlung am Landgericht nach Berufung

In seinem Schlusswort hat der Angeklagte noch wortreich insistiert, zum einen komplett unschuldig zu sein und zum anderen absolut nicht unter Wahnvorstellungen zu leiden. Genau das, so sagte wenig später die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung, passe laut Gutachten absolut ins Krankheitsbild des Mannes, der wegen dieser Tat bereits vor dem Amtsgericht Schorndorf gestanden hatte. Gegen dessen vergleichsweise milden Spruch hatte sein Anwalt Berufung eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben.

Mit dem Streit und der damit verbundenen Bluttat sei, so die Richterin, eine Entwicklung eskaliert, die schon lange Jahre andauerte. Der 51-Jährige, der zeitweise auch mit Ideen der sogenannten Reichsbürger sympathisiert hatte, habe die umfassende Vorstellung entwickelt, dass die gesamte Umgebung ihn mit Gewalt aus Schorndorf und aus seinem Haus in der Stadtmitte vertreiben wolle. Mit beteiligt bei der Verschwörung, so die Zwangsvorstellung, waren dabei nicht nur die am Tatabend betroffenen sowie alle anderen Nachbarn, sondern auch sämtliche in Schorndorf lebenden Griechen, Italiener und Türken, die Stadtverwaltung, die Justiz und sogar sein eigener Anwalt samt dessen Vorgänger.

In dieser Todesangst sei der Mann, mit einem Messer bewaffnet, nächtens auf die Straße. Weil, wie er auch anderweitig öfter betont hat, „ich mich ja gar nicht anders hinaustrauen kann“. Die Tat, so das Gericht, geschah quasi folgerichtig als Akt „psychotischer Notwehr“. Deshalb habe der Schorndorfer sie nicht strafrechtlich zu verantworten und sei freizusprechen.

Weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit

Allerdings sei die Frage, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für seine Umgebung und die Allgemeinheit ausgehe, auch mit Blick auf die Gutachten absolut zu bejahen. Das zeige auch der Blick auf ähnlich gelagerte Vorfälle des Kontrollverlusts in zurückliegenden Jahren. Unter anderen war der 51-Jährige bereits in den Jahren 2012 und 2014 durch höchst aggressive Übergriffe aufgefallen. Unter anderem hatte er dabei eine Frau griechischer Herkunft – eben im Wahn, sie habe ihm Böses gewollt – mit den Fäusten am Kopf traktiert. Noch bei der Verhandlung, so erinnerte die Vorsitzende Richterin im jetzigen Prozess an Berichte aus jenem Verfahren, sei das Opfer beim Bericht über die Misshandlungen in Tränen ausgebrochen.

„Wir sehen eine klar ansteigende Entwicklung“, so das Gericht. Deshalb sei bei der Unterbringung auch keine Bewährungsmöglichkeit denkbar. Hilfe verspreche hier ausschließlich eine geeignete Behandlung und die Einsicht des Schorndorfers bezüglich der eigenen Krankheit. Selbst die Urteilsbegründung versuchte derweil der Mann auf der Anklagebank noch zu unterbrechen und zu korrigieren: „Ich bin unschuldig.“