Das Land Baden-Württemberg muss ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies die Beschwerde des Landes zurück.

Mannheim - Das Land Baden-Württemberg muss ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro wegen einem nicht eingehaltenen Vergleich um miese Luft am Neckartor zahlen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies die Beschwerde des Landes gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurück.

 

Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei nicht anfechtbar

Genauso blieb die Beschwerde gegen ein angedrohtes Zwangsgeld in gleicher Höhe erfolglos, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Das Land habe die von ihm behauptete Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung nicht hinreichend darlegen können. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof seien nicht anfechtbar.

Das Land Baden-Württemberg hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoffen belasteten Kreuzung „Am Neckartor“ in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelastung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren.

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