Mieterverein erwirkt Urteil Hoffnung für Vonovia-Bewohner

Die Modernisierung des Vonovia-Gebäudes im Höschelenweg war zulässig, kritisiert wird die Kostenaufstellung. Die Mieterhöhung ist nicht nachvollziehbar. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Mieterverein geht davon aus, dass vom Konzern veranlasste Mieterhöhungen grundsätzlich intransparent und somit unwirksam sind. Das Unternehmen kritisiert ein Landgerichtsurteil.

Stuttgart - Der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann hat gute Nachrichten für Tausende Bürger, die in Wohnungen des Dax-Konzerns Vonovia leben, freiwillig oder weil eben ihr Gebäude an das Unternehmen veräußert worden ist: Nach einem Erfolg vor dem Landgericht Stuttgart macht er ihnen Hoffnung, dass sie bereits gezahlte Mieterhöhungen wegen der Modernisierung ihrer Gebäude und Wohnungen zurückerhalten und für künftige Zeiten womöglich eine geringere Anpassung erwirken könnten. Das Gericht hatte in einem Fall die Unwirksamkeit der Mieterhöhung für die Modernisierung im Auftrag von Vonovia festgestellt und das Unternehmen zur Rückzahlung von 5000 Euro verurteilt.

 

Für die Mietervereine ist die Rechtslage eindeutig

Um es der erfolgreichen Klägerin gleich zu tun, müssten die Vonovia-Mieter aber erst einmal von ihrem Glück erfahren, was der Mieterverein durch Öffentlichkeitsarbeit und mithilfe der Mieterinitiativen erreichen will – und wohl auch bereit sein, den Klageweg zu beschreiten. Denn wie in Hamburg, wie der dortige Mietervereinschef Rolf Bosse auf Anfrage unserer Zeitung berichtet, dürfte Vonovia auch in Stuttgart eher gewillt sein, in jedem Einzelfall eine juristische Lösung anzustreben. Das komme das Unternehmen womöglich günstiger als ein Vergleich für alle Kunden, meinen die Widersacher; es schade nur dem Image, das in den vergangenen Jahren Schrammen bekommen hat. Bosse und Gaßmann betonen allerdings, dass die Rechtsklage klar sei: den von den Landgerichten in Stuttgart und Hamburg für unzureichend bewerteten Kostenzusammenstellungen für Modernisierungen und Instandhaltungen und die Berechnung der Mieterhöhung liege ein einheitliches Unternehmensmuster zugrunde: „Ist eine Abrechnung falsch, sind alle falsch“, sagt Rolf Bosse.

Kräftige Mieterhöhung – zu Unrecht

Im konkreten Stuttgarter Fall geht es um die Anlage im Höschelenweg im Osten. Der Großvermieter hatte dort laut Mieterverein im Juni 2017 mit der Modernisierung begonnen. Im April 2018 hagelte es dann kräftige Mieterhöhungen. Die Klägerin sollte für ihre 61 Quadratmeter große Wohnung von September 2018 an statt 521 künftig 716 Euro Kalt- und 922 Warmmiete bezahlen – ein Plus von 37,5 Prozent. Das wäre die Hälfte ihres Nettoverdiensts, weshalb zunächst ein Härteeinwand erhoben wurde, um über eine geringe Erhöhung zu diskutieren. Die Zahlung der höheren Miete erfolgte dann nur unter Vorbehalt, um dem Vermieter keinen Kündigungsgrund zu liefern.

Nicht nur über die Erhöhung, auch über die von Vonovia angebotene Mietminderung „für eineinhalb Jahre Baulärm, Schmutz und stark geminderten Wohnwert“ war die Mieterin empört. 150 Euro hatte Vonovia „als angemessenen Ausgleich für die Beeinträchtigungen“ erachtet. Tatsächlich hat sie vor dem Amtsgericht eine Nachzahlung von 1450 Euro hingenommen. Nun teilte Vonovia auf Anfrage mit, der Entschädigungsbetrag sei allen Mietparteien „freiwillig“ gewährt worden. Dafür hätte es keinen Antrag auf Mietminderung gebraucht – der aber deutlich mehr Entschädigung eingebracht hätte. Während das Unternehmen seinen Mietern im Höchelenweg erst deutlich machte, mit der Freiwilligkeitsleistung seien alle Ansprüche abgegolten, betont sie jetzt, Einzelfälle sehr wohl zu prüfen und, falls sie berechtigt seien, auch höhere Entschädigungen zu gewähren.

Vonovia hält das Urteil für falsch

Auch was die Mieterhöhungen angehe, sei man „jederzeit bereit, konkret infrage gestellte Positionen der Abrechnungen zu prüfen und eine gemeinsame Lösung zu finden“. Grundsätzlich vertritt Vonovia aber die Auffassung, das Urteil sei „falsch“. Ohnehin gehe es nur um eine „juristische Formalie“, die Modernisierung stehe nicht zur Debatte. Man prüfe weitere rechtliche Schritte. Die Revision ist allerdings gar nicht zugelassen. Auf eine Nichtzulassungsbeschwerde sei in Hamburg verzichtet worden, sagt Bosse.

Mietervereins-Anwalt Dieter Haspel begründete die Klage mit der „Formalie“, dass die Mieterhöhung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Sie sei „nicht hinreichend begründet“ gewesen. Die Kostenaufstellung und die Erhöhung müssten so ausgestaltet sein, dass einem Mieter die überschlägige Überprüfung des Erhöhungsbetrages möglich sei. Deshalb müssten die Modernisierungsarbeiten nach Gewerken – wie etwa Maurer- und Malerarbeiten und die Kosten für das Gerüst - untergliedert werden. Ohne diese Aufstellung sei dem Mieter keine Überprüfung möglich, welche Arbeiten als Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Die Vonovia-Unterlagen enthielten eine solche Aufspaltung nicht, deshalb sei die Mieterhöhung an sich unwirksam.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Stuttgart Exklusiv