Das Stuttgarter Wohnungsunternehmen Schwäbische Bauwerk und der Mieterverein treffen sich vor Gericht. Ausgangspunkt des Streits ist eine Aussage des Mietervereinschefs Rolf Gassmann.

Psychologie/Partnerschaft: Nina Ayerle (nay)

Stuttgart - Am Donnerstag findet vor dem Landgericht die Verhandlung zwischen dem Mieterverein Stuttgart und dem Immobilienunternehmen Schwäbische Bauwerk statt. Letztere hatte den Mieterverein auf Unterlassung verklagt. Der Vorsitzende des Mietervereins, Rolf Gassmann, lehnte die Unterlassungserklärung aber ab und berief sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung.

 

Mietverein weist Unterlassungserklärung zurück

Anlass für das Unterlassungsbegehren war die Reaktion Gassmanns auf eine Annonce der Schwäbischen Bauwerk im städtischen Wohnungsmarktbericht. Der Vorsitzende des Mietervereins hatte daraufhin in einer Pressemitteilung die Stadt kritisiert, weil diese die Anzeige überhaupt zugelassen habe. Die Schwäbische Bauwerk sei der „größte Wohnungsspekulant in Stuttgart“, schrieb Gassmann. Er warnte ferner „verantwortungsvolle Hauseigentümer“ davor, an diese „wilden Spekulanten“ zu verkaufen. Die Firma stehe schon länger in der Kritik, weil sie „mit drastischen Mieterhöhungen Mieter rücksichtlos hinausmodernisiere“. Diese Aussagen dürfe der Mieterverein künftig nicht mehr treffen, hieß es in der Unterlassungserklärung.

Die Anwälte des Mietervereins, die Kanzlei Löffler-Wenzel-Sedelmeier, beantragten allerdings, den Antrag „auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kostenpflichtig zurückzuweisen“, heißt es in einem Schreiben an das Landgericht. Die Begründung der Kanzlei: „Der Antragstellerin stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht zu.“ So sei der Mieterverein keine Wettbewerberin der Firma. „Ebenso wenig wird die Antragstellerin durch den Beitrag des Antragsgegners herabgewürdigt oder verunglimpft.“

Aussagen seien hauptsächlich Meinungsäußerungen

Auch seien die Aussagen Gassmanns „im wesentlichen Meinungsäußerungen“. Sofern diese tatsächlich einen „Tatsachenkern“ enthielten, so sei „dieser wahr“. Zur weiteren Begründung führt die Kanzlei das Vorgehen der Schwäbische Bauwerk nach dem Kauf mehrerer Immobilienobjekte im Stuttgarter Westen an.

Die Anwälte des Mietervereins kommen zu dem Schluss, es sei festzuhalten, „dass sich das Geschäftsgebaren der Antragstellerin dadurch auszeichnet, dass sie ältere Häuser mit Erhaltungsrückstand aufkauft und gewerbliche Mieter sofort kündigt.“ Danach würden die Wohnungsmieter mit „absurd hohen Modernisierungsmieterhöhungen und sonstigen Schikanen“ verdrängt, bis das Gebäude leer stehe. Danach erfolge eine Weiterveräußerung. Das Prinzip sei klar: „Der unsanierte Weiterverkauf eines entmieteten Gebäudes ist deutlich lukrativer als eine aufwendige Sanierung.“ Eine tatsächliche Modernisierung durch die Schwäbische Bauwerk habe es nie gegeben. Viele Mieter sind trotzdem ausgezogen.

Geschäftsführer wehrt sich gehen die Vorwürfe

Marc-René Ruisinger, Geschäftsführer der Schwäbischen Bauwerk, sieht sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Außerdem seien die Aussagen geschäftsschädigend für sein Unternehmen, er sieht diese als „unwahre Tatsachenbehauptungen und massive Schmähkritik“. Zudem mische sich der Mieterverein durch die „Boykottaufrufe“ auch „ganz konkret in den Wettbewerb ein“. Die Anschuldigung, man sei der „größte Wohnungsspekulant Stuttgarts“ weist er über seine Anwälte zurück, er spricht hingegen von einem „völlig branchenüblichen“ Vorgehen, heißt es in dem Schreiben seiner Anwälte an das Landgericht.