Mieterverein kritisiert die Landesregierung Warum nichts gegen Wohnungsnot unternommen wird

Tausende Wohnungen stehen in Stuttgart leer, jede zweite wird nur möbliert angeboten. Der Mieterverein fordert das Land auf, etwas zu unternehmen. Foto: imago/Arnulf Hettrich

Im Land werden mehrere Maßnahmen zum Mieterschutz nicht umgesetzt. Grün-Schwarz nehme „skandalösen Leerstand“ in Kauf, lautet der Vorwurf.

Stuttgart - Der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann liegt im Clinch mit der baden-württembergischen Landesregierung, die seiner Ansicht nach zu wenig unternimmt, um Wohnungsleerstand zu bekämpfen und den Mietenanstieg zu bremsen. Er hat nun einen Vorschlag zur Verbesserung des Zweckentfremdungsgesetzes unterbreitet. Zudem fordert er OB Frank Nopper (CDU) auf, bei seiner Parteifreundin, Wohnungsbauministerin Nicole Razavi, zu intervenieren, das Baulandmobilisierungsgesetz umzusetzen. Gaßmann will auch, dass das Land einer Gesetzesinitiative Hamburgs im Bundesrat beitritt, in der gefordert wird, die Kosten für möbliertes Wohnen transparent darzustellen.

 

Das Leerstandsproblem angehen

Das Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum hat einen Schwachpunkt: Es klammert Fälle aus, die bereits vor seinem Inkrafttreten im Jahr 2014 Bestand hatten. Wer also seine Wohnung schon länger als acht Jahre leer stehen lässt, wird nicht bestraft. Jemand, der dies seit März 2021 macht, dagegen schon. Im Koalitionsvertrag haben Grüne und CDU im Land eine Prüfung zugesagt, ob man das ändern könnte. Die Ministerin fürs Wohnen Nicole Razavi, hält es aber für erforderlich, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Weil es dafür noch keinen Termin gibt, wirft Gaßmann der Ministerin vor, „die Ahndung von lang anhaltendem Leerstand auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben“. Damit nehme sie weiterhin „skandalösen Leerstand von Tausenden Wohnungen in Baden-Württemberg in Kauf“. Und das trotz Wohnungsnot. Sie solle sich nicht nur ums Bauen kümmern, sondern auch darum, dass bestehende Wohnungen auch bewohnt würden.

Für den Mietervereinschef ist ärgerlich, dass Razavi ignoriere, dass sich das höchste Gericht gar nicht mit der Frage beschäftige, ob generell Leerstand sanktioniert werden könne, der schon vor einem Gesetz bestand. Es gehe nach Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandendburg nur um das Problem von Ferienwohnungen. Das Ärgernis sei durch eine simple Klarstellung zu beseitigen. Demnach wäre Leerstand dann strafbar, wenn er noch sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung stattfindet – das trifft dann alte wie auch neue Fälle. Damit vermeide man die Problematik der Rückwirkung, also des Umstands, dass man nicht für etwas bestraft werden kann, das zum Zeitpunkt der Tat nicht verboten war.

Baulandmobilisierungsgesetz umsetzen

Der Bundestag hat im Juni mit dem Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen Werkzeuge in die Hand gegeben, mit deren Hilfe sie bezahlbaren Wohnraum sichern und das Bauen erleichtern können. Grundstückseigentümer könnten leichter gezwungen werden, ihre Flächen zu bebauen; Kommunen müssen beim Erwerb nicht mehr die überteuerten Marktpreise bezahlen, wenn sie ein Vorkaufsrecht wahrnehmen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen muss von den Kommunen genehmigt werden. Sie würden auch in die Lage versetzt, in einem einfachen Planungsverfahren Sozialquoten in Baugebieten festzulegen.

Der Zugriff setzt aber voraus, dass die Landesregierung Verordnungen erlässt, in denen geregelt ist, in welchen Kommunen der Wohnungsmarkt so angespannt ist, dass sie die Instrumente anwenden können. Das wäre laut Gaßmann leicht festzustellen, denn diese Liste gibt es seit Jahren, auf ihr stehen 89 Kommunen. Sie wurde erstellt, um die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze umzusetzen – für Gaßmann eine verlässliche Datengrundlage. Es sei unwahrscheinlich, dass Städte und Gemeinde die Anforderungen nicht mehr erfüllten; im Gegenteil: Es müssten weitere aufgenommen werden. Er hat den Eindruck, dass das Land auch hier auf Zeit spiele. In Hamburg und Berlin seien die Verordnungen bereits beschlossen. Zum Hinweis, das Land prüfe noch, verweist er auf die Baulandkommission des Bundes, die drei Jahre lang über das Gesetz beraten habe. Er hat nun Stuttgarts OB Nopper aufgefordert, sich für die Umsetzung starkzumachen.

Mieten transparenter machen

In Stuttgart wird mittlerweile mehr als jede zweite Wohnung möbliert angeboten. Nach diversen Urteilen dürfen bis zu zwei Prozent des Zeitwerts auf die Miete aufgeschlagen werden. Das wären bei neuen Möbeln für 5000 Euro dann 100 Euro; würde die Wohnung nach zwei Jahren mit demselben Inventar erneut vermietet, beträgt der Zeitwert noch 4000 Euro und der Aufschlag dürfte maximal 80 Euro betragen. Tatsächlich beläuft er sich allerdings oft auf mehrere Hundert Euro.

So kommen Mieten von bis zu 30 Euro pro Quadratmeter zustande. Leidtragende sind vor allem Mitglieder von Wohngemeinschaften. In einem Gesetzesantrag für den Bundesrat stellt der Stadtstaat Hamburg fest, dass durch die Vermietung möblierten Wohnraums die Mietpreisbremse umgangen werden könne, weil der Zuschlag nicht genau gesetzlich geregelt sei. Er muss deshalb auch nicht gesondert ausgewiesen werden. Um das zu vermeiden, wird eine gesetzliche Regelung gefordert. Vermieter sollen verpflichtet werden, sowohl die Nettokaltmiete wie auch den Möblierungszuschlag transparent auszuweisen.

Auch gegen die Kurzzeitvermietung auf Internetportalen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll der Gesetzgeber aktiv werden. Die Mietpreisbremse greift nicht, weil wegen des unscharf gesetzlich formulierten „vorübergehenden Gebrauchs“ diverse Vorschriften nicht zählen. Es sei zu deshalb befürchten, dass das Angebot langfristig vermieteter Wohnungen weiter sinke. Die Lösung wäre, eine „Regelvermutung“ einzuführen. Demnach gelten die Gesetze zum Mieterschutz, sofern das Mietverhältnis länger als sechs Monate währt.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Stuttgart Nicole Razavi