Mieterverein kritisiert „Skandalurteil“ Wohnen in der WG – Ausbeutung inklusive

Wo der Wohnraum noch bezahlbar ist: Das Studierendenwerk hat aktuell noch jede Menge Zimmer frei. Das dürfte sich schon bald wieder ändern. Foto: Jacqueline Fritsch

Vermieter müssen keinen Widerstand fürchten: Die Studenten sind froh, eine Bleibe zu haben. Und die Gerichte sind bisher auch keine Hilfe.

Stuttgart - Studierende sind in den Universitätsstädten auf bezahlbare möblierte Zimmer angewiesen. Sie stehen in Wohnheimen zur Verfügung oder – als Alternative – in privaten WG-Wohnungen. Das Studierendenwerk Stuttgart macht für 60 000 Personen an 15 Hochschulen ein Angebot in WG für zwei bis zehn Personen; an den Standorten Stuttgart, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Horb gibt es 6830 Zimmer. Die Miete kostet 229 bis 399 Euro warm. Wegen Corona ist dieser Markt vorübergehend aus den Fugen: 618 Zimmer stehen gerade leer, im Frühjahr 2020 gab es noch eine Warteliste mit 1000 Namen.

 

Auf dem freien Wohnungsmarkt wurden vor der Pandemie Preise von bis zu 30 Euro pro Quadratmeter bezahlt– ohne, dass sich jemand groß darüber beschwerte. Der Stuttgarter Mietervereinsvorsitzende Rolf Gaßmann weiß aus eigener Erfahrung, warum: „Die Studierenden sind doch froh gewesen, überhaupt eine Bleibe zu haben. Wenn sie sich über die Miethöhe ärgerten, suchten sie sich eher etwas Günstigeres und zogen aus, als sich mit dem Vermieter anzulegen, und schon gar nicht vor Gericht.“

Sperrmüll ist kein Mobiliar

Diese Ausgangslage verleitet Vermieter, ihre Immobilien zimmerweise und möbliert zu vermieten. Damit lassen sich höhere Mieten erzielen als mit einer Einzelvermietung, ohne dass der Vermieter Gefahr läuft, wegen Mietpreisüberhöhung oder Wucher belangt zu werden. Das gestellte Mobiliar darf übrigens nicht aus Sperrmüllresten bestehen, sondern muss mindestens die Hälfte aller erforderlichen Einrichtungsgegenstände umfassen.

Wer vor Gericht geht, kann dabei jedoch leicht Schiffbruch erleiden. Mangels konsequenter Kläger gibt es kein Urteil einer höheren Instanz. So wird stets auf wenige Entscheidungen von Amtsgerichten verwiesen – die unterschiedlich ausfielen. Ein Mieter eines Zimmers in Marburg beklagte etwa einen zu hohen Zins in einer Sechser-WG. Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht, er müsse nur für sein Zimmer bezahlen, nicht aber für die gemeinschaftliche Nutzung von Küche, Bad und Toilette. Die anteiligen Quadratmeter der gemeinschaftlich genutzten Räume müsste er sich sehr wohl zurechnen lassen. Der Richter wies jedoch einen „kleinheitsbedingten Zuschlag“ des Vermieters zurück, der sich durch den Vergleich von Durchschnittsmieten von kleinen und großen Wohnungen ergibt. Tatsächlich weisen Mietspiegel für eine Einzimmerwohnung höhere Quadratmeterpreise auf als für eine Sechszimmerwohnung.

„Skandalurteil“ sagt der Mieterverein

Das Amtsgericht Stuttgart hat in einem ähnlichen Fall dann ganz anders entschieden. Auch dort hatte der Mieter eines WG-Zimmers seinen Mietzins beanstandet. Würde man die Miete der Sechszimmerwohnung durch sechs teilen, müsste der Quadratmeterpreis niedriger sein als bei einer kleineren Wohnung. Das Gericht argumentierte: Der Kläger habe nur ein Zimmer gemietet, keine Sechszimmerwohnung, sodass deren niedrigere Miete keine taugliche Vergleichsgröße sei. Auch die Aufteilung der Gemeinschaftsfläche nach Köpfen sei „keine geeignete Schätzgrundlage“. So nutzten die Mieter Küche, Bad und WC komplett und nicht nur einen Bruchteil davon. Weil diese Räume aber nicht exklusiv zur Verfügung stünden, hielt der Richter 50 Prozent Abschlag für angemessen.

„Sechs Mieter bezahlen für die Gemeinschaftsfläche dreimal so viel wie ein Einzelmieter. Das ist ein Skandalurteil und ein Anreiz für alle Wohnungseigentümer, ihre Zimmer nur noch einzeln zu vermieten“, zeigt sich Mietervereinschef Rolf Gaßmann fassungslos.

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