Nur für die Besichtigung einer Wohnung 35 Euro Gebühr an den Makler zahlen? Geht gar nicht, sagt der Mieterverein Stuttgart und verklagt einen Makler wegen „Erschleichung“ der Maklergebühr.

Stuttgart - Ein Makler muss sich wegen eines möglichen Tricks bei der Vermittlung von Wohnungen vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der Mieterverein Stuttgart klagte gegen den Immobilienvermittler, weil dieser von Wohnungssuchenden eine Besichtigungsgebühr von knapp 35 Euro verlangt hatte. Der Vorwurf des Mietervereins: Die Firma habe sich auf diesem Weg Maklergebühren, die seit Sommer 2015 vom Vermieter zu zahlen sind, von potenziellen Mietern „erschlichen“. Weil sich die Firma weigere, das zu unterlassen, habe der Verein Klage eingereicht.

 

Makler sieht sich als Dienstleister

Seit dem 1. Juni 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei Wohnungsmaklern. Der Makler bekommt sein Geld von demjenigen, der ihn beauftragt hat - meist der Vermieter. Der soll dann auch die Kosten tragen, die nicht an den Mieter weitergereicht werden dürfen.

Der Stuttgarter Immobilienvermittler verteidigt sein Vorgehen: „Ich habe in diesem Fall als Dienstleister für die Besichtigung agiert“, sagte er. Die Gebühr sei für all jene angefallen, die eine Wohnung alleine oder in einer Kleingruppe besichtigen wollten. Mit den Vertragsverhandlungen, über die sich das Maklergeschäft definiere, habe er nichts zu tun gehabt. Daher falle seine Tätigkeit nicht unter das Wohnungsvermittlungsgesetz.

Der erste Verhandlungstag war am Montag angesetzt. Mit einer Entscheidung ist nach Angaben des Gerichts frühestens in einigen Tagen zu rechnen.