Mietpreisbremse Land verlängert Regelungen zum Mieterschutz

In einigen Städten sind die Menschen gegen hohe Mieten schon auf die Straße gegangen. Foto: imago images/snapshot

Die Bundesregierung will die Mietpreisbremse verlängern. Das Land schöpft nun aber fürs Erste noch das alte Gesetz aus.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Landesregierung will wie angekündigt die Mietpreisbremse um ein halbes Jahr verlängern. Die entsprechende Verordnung ist am Dienstag im Kabinett beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben worden, wie unsere Zeitung erfuhr. „Wir wollen damit den zeitlichen Spielraum, den uns der Bund nach der aktuellen Rechtslage gibt, voll ausschöpfen“, sagte Bauministerin Nicole Razavi (CDU) unserer Zeitung.

 

Bundesregelung steht noch aus

Die Mietpreisbremse ist in einem Bundesgesetz geregelt. Die Länder müssen aber zur Anwendung entsprechende Verordnungen erlassen, die regeln, in welchen angespannten Märkten sie greift. Die bisherige Verordnung im Land läuft Mitte des Jahres aus. Die Bundesregelung greift noch bis Ende 2025. Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Bundesregierung vorgenommen die Mietpreisbremse um vier Jahre zu verlängern.

Die Daten, auf denen die baden-württembergische Mietpreisbremse basiert, sind schon einige Jahre alt. Das Land ist dabei, die Zahlen zu aktualisieren. Aktuell gelten 89 Kommunen im Land als angespannte Wohnungsmärkte. Es ist aber unklar, ob die neue, sogenannte Gebietskulisse noch vor einer neuen Bundesregelung veröffentlicht wird.

Auch die genaue Ausgestaltung ist noch unklar. „Erst wenn diese Ermächtigung vorliegt, können wir in Baden-Württemberg entscheiden, ob wir die Mietpreisbremse zu den vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängern werden“, sagte Razavi.

Wo die Mietpreisbremse gilt, wird noch angepasst

Die Mietpreisbremse gilt seit 2015 in Baden-Württemberg. Sie besagt, dass Mieten in den 89 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten im Land, bei Neuvermietung maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ausgenommen sind Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.

Neben der Mietpreisbremse will das Land auch die Regelungen zur Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist verlängern. Die Kappungsgrenze legt fest, dass Bestandsmieten in angespannten Wohnungsmärkten im Land innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen, sofern sie dann nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Kündigungssperrfrist besagt, dass Mieter drei Jahre lang Bestandsschutz genießen, wenn die Wohnung in Wohneigentum umgewandelt wird.

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