Das Berliner Landgericht schaltet zur Mietpreisbremse das Bundesverfassungsgericht (BGH) ein. Die Berliner Richter halten die entsprechende Vorschrift für verfassungswidrig.

Berlin - Mit der Mietpreisbremse wird sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Das Berliner Landgericht halte die gesetzliche Vorschrift für verfassungswidrig und habe beschlossen, den Fall den Karlsruher Richtern vorzulegen, teilte die Justiz am Montag mit.

 

In Deutschland kann nur das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Regelung für verfassungswidrig erklären. Bereits im September hatte die zuständige Zivilkammer des Berliner Landgerichts in einem sogenannten Hinweisbeschluss festgestellt, dass die Mietpreisbremse zur Begrenzung der Preise bei Neu- und Wiedervermietungen verfassungswidrig sei. Die Richter stellten damals eine mit dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbare „ungleiche Behandlung von Vermietern“ fest.

In München „wegen Formfehlern“ unwirksam

Damals schaltete das Landgericht aber nicht das Bundesverfassungsgericht ein, weil es „auf die Verfassungsgemäßheit der Vorschrift“ in dem Verfahren nicht angekommen sei, hieß es am Montag. Nun aber sei die Frage für den Ausgang eines anderen Berufungsverfahrens bedeutend. Es geht hierbei um die Klage zweier Mieter, die die höchstzulässige Miete für ihre Wohnung in Berlin festgestellt haben wollen.

Die im Juni 2015 als erstes in Berlin eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent. Anfang Dezember hatte das Landgericht München I die bayerische Verordnung zur Mitpreisbremse „wegen Formfehlern“ für unwirksam erklärt.