In Baden-Württemberg geht die Mietpreisbremse im Sommer an den Start. Nach Inkrafttreten am 1. Juni müssten noch die betroffenen Gebiete - auch in Stuttgart - bestimmt werden, damit das Gesetz umgesetzt werden könne.

Stuttgart/Berlin - Die Mietpreisbremse geht in Baden-Württemberg erst im Sommer an den Start. Das entsprechende Bundesgesetz sei am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und werde zum 1. Juni in Kraft treten, teilte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Mittwoch in Stuttgart mit.

 

Im Südwesten würden nun so schnell wie möglich die betroffenen Gebiete bestimmt, so dass Regelungen zur Mietpreisbremse im Land noch im Sommer in Kraft treten könnten. „Vorbereitungen zur Ermittlung dieser Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt wurden bereits getroffen.“

Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über das Thema berichtet. Demnach ist Berlin das einzige Bundesland, in dem die Regelung schon zum frühestmöglichen Zeitpunkt - dem 1. Juni - greift. Der Bundesrat hatte die Einführung der Mietpreisbremse Ende März gebilligt. Sie sieht vor, dass in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt die neue Miete bei einem Umzug maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder für fünf Jahre festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten.

Die Regelung soll im Südwesten früheren Angaben nach 45 Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt betreffen, darunter Stuttgart, Tübingen und Ravensburg.