Was viele nicht wissen: Auch geflüchtete Menschen zahlen in den Unterkünften Gebühren. Diese Abgaben sollen erhöht werden. In Filderstadt fällt der Beschluss Mitte Dezember.

Die kriegen alles umsonst! Christos Slavoudis, der Leiter des Filderstädter Amts für Integration, Migration und Soziales, hört dieses Vorurteil in Bezug auf geflüchtete Menschen immer wieder. Fakt ist jedoch: Ob Container oder Wohnung, wer in der Anschlussunterbringung einquartiert wird, zahlt dafür eine Benutzungsgebühr und eine Betriebskostenpauschale für Heizung, Strom und Wasser, vergleichbar also mit einer Kaltmiete und Nebenkosten. Geregelt ist das nach dem Kommunalabgabengesetz. „Jeder Geflüchtete muss das selbst zahlen“, sagt Christos Slavoudis, wer allerdings Leistungen bezieht, für den springt der Sozialleistungsträger ein, also in der Regel Landratsamt beziehungsweise Jobcenter – ganz wie bei Deutschen, „da wird nicht unterschieden“.

 

In Filderstadt sollen die Gebühren nun erhöht werden, erstmals seit Ende 2016. Ursachen dafür sind unter anderem steigende Energie- und Baukosten sowie die allgemeine Inflation. „Um eine faire und verursachungsgerechte Verteilung der entstehenden Kosten sicherzustellen, ist eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gebühren erforderlich“, heißt es aus der Kämmerei. In Filderstadt gibt es rein rechnerisch 1060 Plätze für die Obdachlosen- und Flüchtlingsunterbringung. Berechnet werden die Gebühren nach Qualitätsstandards und Gebäude- und Ausstattungsmerkmalen.

Geflüchtete bezahlen in Filderstadt bis zu 370 Euro pro Monat fürs Wohnen

Wie alt ist das Haus, wurde es bereits renoviert, gibt es eine eigene Küche? Bei den Benutzungsgebühren, die der Gemeinderat beschließen soll, kommen so je Person und Kalendermonat zwischen 110 Euro für Sammelunterkünfte aus den 70er-Jahren und 170 Euro für Unterkünfte, die ab 2020 gebaut wurden, zustande. Bei der Betriebskostenpauschale kommen noch mal 139 bis 200 Euro obendrauf. Will heißen: Geflüchtete zahlen bis zu 370 Euro pro Monat fürs Wohnen.

Die Gebühren sind hierzulande keinesfalls einheitlich. In Esslingen werden sie „auf der Grundlage der Preisentwicklung nach dem Verbraucherindex für Baden-Württemberg jedes Jahr fortgeschrieben“, heißt es in der Satzung. Fürs laufende Jahr werden bei Einzelpersonen 367,42 Euro pro Monat erhoben (Benutzungsgebühr plus Nebenkostenpauschale). Bei Familien in einem abgeschlossenen Wohnraum erfolgt die Abrechnung nach den Quadratmetern. Hier werden 18,81 Euro Nutzungsentschädigung pro Quadratmeter und Monat angesetzt.

Gebühren variieren je nach Stadt: Stuttgart berechnet mehr als 600 Euro

In Leinfelden-Echterdingen werden pro Person und Monat zwischen 268,86 Euro (Baujahr nach 2000) und 225,87 Euro (Baujahr vor 2000) berechnet. Darin enthalten sind Benutzungsgebühren, Betriebs- und auch Personalkosten. Bei Wohnungen gelten andere Preise, berechnet wird nach Quadratmetern. Plus: Eine Erstausstattung an Bettwaren und -wäsche muss ebenfalls bezahlt werden. In Stuttgart liegt die monatliche Gebühr, wenn mindestens sieben Quadratmeter Wohn- und Schlaffläche vorliegen, bei grundsätzlich 606,41 Euro. Günstigere Sätze werden bei Selbstzahlern und Azubis angesetzt.

Leinfelden-Echterdingen ist laut dem Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell aktuell dran, die Gebührenordnung zu überarbeiten. „Derzeit machen wir mit einem externen Partner eine neue Kalkulation und werden 2026 damit in die Gremien gehen.“ Auch das Stuttgarter Amt für Soziales und Teilhabe will dem Gemeinderat 2026 einen Vorschlag zur Anpassung der Satzung vorlegen. Der Filderstädter Gemeinderat soll die Änderung der Satzung am 15. Dezember beschließen. Der vorberatende Verwaltungsausschuss hat die Anpassung jüngst einstimmig empfohlen.