Flüchtlinge sollen einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über eine Bezahlkarte beziehen. Fast alle Länder haben sich auf gemeinsame Standards geeinigt – zwei gehen einen eigenen Weg.
Ein Bezahlkarte für die Auszahlung staatlicher Leistungen für Asylbewerber wird nach Angaben von Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bundesweit eingeführt. Das teilte Rhein als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch in Wiesbaden mit. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen demnach beim Vergabeverfahren für die Einführung einer Bezahlkarte aber eigene Wege. Die 14 anderen Bundesländer hätten sich auf ein gemeinsames Verfahren geeinigt, die Vergabe werde für den Sommer angestrebt.
Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatten sich im November 2023 darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland mindestens einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf einer Bezahlkarte bekommen sollen. Die Nutzung solcher Bezahlkarten soll Schutzsuchenden die Möglichkeit nehmen, Geld aus staatlicher Unterstützung in Deutschland an Angehörige und Freunde im Herkunftsland zu überweisen.
„Bargeldauszahlungen werden weitgehend entbehrlich“
„Leistungsberechtigte sollen perspektivisch einen Teil der Leistungen als Guthaben auf einer Karte anstelle einer Barauszahlung erhalten. Über die Höhe des Barbetrags sowie über weitere Zusatzfunktionen entscheidet jedes Land selbst“, teilte Rhein weiter mit. Die Bezahlkarte sei grundsätzlich in allen Branchen einsetzbar, aber nicht im Ausland. Auch Karte-zu-Karte-Überweisungen und sonstige Überweisungen im In- und Ausland seien nicht vorgesehen. „Mit einer Bezahlkarte werden Bargeldauszahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber weitgehend entbehrlich“, sagte der Co-Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD).
Rhein sieht darin einen wichtigen Schritt, um Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken. „Mit der Einführung der Bezahlkarte senken wir den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen, unterbinden die Möglichkeit, Geld aus staatlicher Unterstützung in die Herkunftsländer zu überweisen, und bekämpfen dadurch die menschenverachtende Schlepperkriminalität“, erklärte er.