Das Landgericht hat zwei junge Männer und eine Frau zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Trio hatte einen Taxifahrer geschlagen und beraubt.

Stuttgart - Milde Strafen für einen Überfall auf einen Taxifahrer: Das Landgericht hat zwei Männer und eine Frau wegen Raubs, räuberischer Erpressung und wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Staatsanwalt hatte Haftstrafen beantragt.

 

Es habe vor der Tat keine Absprache der drei Angeklagten gegeben, den Taxifahrer zu überfallen, so die Vorsitzende Richterin der 2. Jugendstrafkammer. Es handele sich um eine Spontantat. Auch die räuberische Erpressung, sprich: der Raub der Geldbörse des Taxifahrers sei nicht geplant gewesen. Unter anderem deshalb könne man gerade noch Bewährungsstrafen verhängen.

Staatsanwalt ist wenig begeistert

Der 22-jährige Angeklagte aus Leinfelden-Echterdingen wurde mit zwei Jahren Jugendstrafe belegt, die 20-jährige Frau aus Stuttgart mit einer Jugendstrafe von 19 Monaten. Der 23-jährige gelernte Koch aus Ludwigsburg, der als Einziger in Untersuchungshaft saß, wurde nach Erwachsenenstrafrecht zu zwei Jahren verurteilt, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das verwundert, denn kurz vor Weihnachten war der Haftbefehl des 23-Jährigen verlängert worden. Sein Verteidiger hatte eine Aussetzung beantragt.

„Ich bin mit dem Ergebnis natürlich zufrieden“, sagt der Verteidiger Ulrich Pfeifle, der den 22-Jährigen vertreten hatte. Der Angeklagte leidet unter einer Entwicklungsstörung, gilt als Schulversager und wird von epileptischen Anfällen gepeinigt. Er hat mehrere Tausend Euro Handyschulden. Wenig Begeisterung über das Urteil brach beim Staatsanwalt aus. Der Ankläger hatte für alle drei Angeklagten mehr als drei Jahre Gefängnis gefordert.

Die Tat ist mehr als zwei Jahre her

Die Tat datiert vom 13. Oktober 2014. Damals waren die drei Angeklagten gegen 3.30 Uhr in ein Taxi am Stuttgarter Hauptbahnhof eingestiegen – zunächst ohne etwas Kriminelles im Schilde zu führen, wie die Verteidiger betonten. Die junge Frau habe zuvor signalisiert, sie habe genügend Geld für ein Taxi. Die Fahrt sollte nach Zuffenhausen in die Steinheimer Straße gehen. Unterwegs soll sich herausgestellt haben, dass die berufslose 20-Jährige überhaupt kein Geld bei sich hatte. Also, was tun? Man sei übereingekommen, bei einem Halt zu flüchten und den heute 56-jährigen Taxifahrer so um den Fahrpreis zu prellen.

Daraufhin änderten die Angeklagten unterwegs das Fahrtziel. Am Parkplatz Talwiesen nahe der Zuffenhausener Kelter angekommen, habe der berufslose 22-Jährige den Chauffeur von hinten am Hals gepackt, um die Flucht der drei Angeklagten zu ermöglichen. Die Frau soll dem 56-Jährigen zudem den Mund zugehalten haben. Das Opfer sei auch mehrere Male ins Gesicht geschlagen worden. Der 22-Jährige und die Frau ergriffen vom Rücksitz aus die Flucht. Der 23-Jährige habe die sich ihm jetzt bietende Gelegenheit genutzt und den Geldbeutel des Fahrers mit den 550 Euro Inhalt unter dessen Sitz geschnappt. Auch seine Flucht war erfolgreich.

Der Raub der Geldbörse mit den Einnahmen des Opfers sei zwischen den jungen Leuten nicht abgesprochen gewesen. Dies sei ein spontaner Entschluss allein des 23-Jährigen gewesen. 2014 habe er viel gekifft und viel Wodka getrunken, so der Angeklagte. Es sei kein gutes Jahr gewesen. Das Opfer kann ein Lied davon singen.

Opfer nimmt Entschuldigung an

Der Taxifahrer musste ambulant behandelt werden. Er hat die Entschuldigungen der Angeklagten angenommen.