Millionenbetrug bei Sozialabgaben Bauunternehmer führen Arbeiter als Scheinselbstständige
Das Landgericht Stuttgart verhängt Bewährungsstrafen gegen zwei Bauingenieure, die die Sozialversicherung um Millionenbeträge geprellt haben.
Das Landgericht Stuttgart verhängt Bewährungsstrafen gegen zwei Bauingenieure, die die Sozialversicherung um Millionenbeträge geprellt haben.
Mit glimpflichen Strafen sind zwei Firmeninhaber von der Schönbuchlichtung davongekommen, die für einen Schaden in Millionenhöhe durch Schwarzarbeit verantwortlich sind. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die beiden 61-Jährigen zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten beziehungsweise zwei Jahren, weil sie Löhne vorenthalten und veruntreut haben. Wegen der langen Verfahrensdauer seit 2015 gelten darüber hinaus drei Monate der Strafe bereits als verbüßt. In der Kreisgemeinde führten sie eine Firma für Roh- und Trockenbau gemeinsam und einer darüber hinaus eine zweite Firma allein.
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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten zwischen 2012 und 2017 ihre beiden Firmen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) führten. Die insgesamt bis zu 70 Arbeiter aus Bulgarien, die die auf den Baustellen tätig und abhängig beschäftigt waren, wiesen sie jedoch nicht als angestellte Kräfte aus, sondern als selbstständige Gesellschafter ihrer Firma.
Um den Schein aufrechtzuerhalten, zahlten sie auch keine Löhne, sondern verschleierten diese als „Entnahme-Vorabgewinne“. Dadurch hätten sie bei der gemeinsam geführten Firma Sozialabgaben in Höhe von knapp 800 000 Euro hinterzogen. Bei der zweiten Firma, die einer der Angeklagten allein führte, ging um es noch einmal etwa den gleichen Betrag. Einer der Angeklagten wurde wegen 120 Taten schuldig gesprochen, der andere wegen 60.
„Die Gesellschaften bürgerlichen Rechts waren als schöne Fassade aufgezogen worden, in Wirklichkeit aber nur Fakes“, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schwarz bei der Urteilsbegründung. Es sei nicht auszuschließen, dass den beiden Angeklagten diese Möglichkeit durch ihre Auftraggeber aufgezeigt worden sei. Schließlich hätten diese letzten Endes davon profitiert, da sie dadurch günstiger auf dem Arbeitsmarkt auftreten konnten. „Es steht ziemlich sicher fest, dass diese Konstrukte nicht in Ihren Laboren entstanden sind“, meinte Schwarz.
Der Vorsitzende Richter betonte, die beiden Angeklagten hätten vor dem Prozess alles richtig gemacht, indem sie die Bescheide der Rentenversicherung rechtskräftig werden ließen. So habe sich erst die Möglichkeit ergeben, dieses Verfahren vergleichsweise zügig durchzuführen. Dazu hätten auch die frühen und umfassenden Geständnisse der beiden Firmeninhaber beigetragen. „Allerdings war die Beweislast gegen sie auch erdrückend“, erklärte Schwarz.
Die beiden 61-Jährigen hatten zugegeben, sich die Aufgaben in ihren Firmen aufgeteilt zu haben: Einer der beiden, der besser deutsch sprach, kümmerte sich hauptsächlich um Buchhaltung und Bankgeschäfte, der andere fungierte als Ansprechpartner auf den Baustellen. Von den bis zu 70 Arbeitern sei die Hälfte Verwandtschaft aus Bulgarien gewesen. Die Anwerbung der Arbeitskräfte sei ein Selbstläufer gewesen. Sie hätten niemals Anzeigen schalten müssen, das sei stets über Mund-zu-Mund-Propaganda gelaufen. Bisweilen habe man Interessenten sogar absagen müssen.
Das Gericht hielt den beiden Männern auch zugute, dass sie sich durch das Modell nicht selbst bereichert hätten. Für sie sprach zudem, dass beide keine Vorstrafen hatten und von ihnen auch keine weiteren Strafen mehr zu erwarten seien, da beide mittlerweile in den Ruhestand gegangen seien. Gegen sie habe nur der lange Zeitraum der Taten und der hohe Schaden von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro gesprochen.
Da das Gericht mit dem Urteil dicht an der Forderung der Staatsanwaltschaft blieb, die zwei Jahre Bewährung für beide Angeklagte gefordert hatte, und den Plädoyers der Verteidigung, die jeweils um „bewährungsfähige Strafen“ gebeten hatten, sogar voll entsprach, verzichteten beide Seiten am Ende auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist. Einen dreimonatigen Straferlass sah das Gericht als angemessen an, da die Verzögerung des seit 2015 laufenden Verfahrens vor allem in der Belastung der Kammer mit vorrangigen Haftsachen ihre Ursache gehabt habe. „Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder“, gab Richter Schwarz den beiden Angeklagten am Ende mit auf den Weg.