Millionenschaden bei Eventus-Genossenschaft Nach dem Betrüger sind die Prüfer im Visier

Zuständig für die Aufsicht über Genossenschaften: Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut Foto: dpa

Der Millionenbetrug bei der Eventus-Genossenschaft wurde durch das Versagen der Aufsicht ermöglicht, sagt das Gericht. Der Prüfverband und die für die Aufsicht zuständige Ministerin schweigen dazu – noch.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hielt sich strikt an ihren Spickzettel. Ob ihre Formulierung zur Rolle des Prüfverbandes beim Millionenbetrug um die Eventus-Genossenschaft nicht ziemlich beschönigend gewesen sei? Anstatt auf die Journalistenfrage einzugehen, las die Wirtschaftsministerin den entscheidenden Satz einfach nochmals ab: Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) sei laut einem Gutachten „seinen ihm obliegenden Pflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen“.

 

Das klang ganz anders als das, was kurz zuvor das Landgericht Stuttgart konstatiert hatte. Bei der Verkündung der siebenjährigen Haftstrafe für den Eventus-Gründer Marco T. widmete sich der Vorsitzende Richter höchst kritisch der Rolle des Verbandes. Die angebliche Genossenschaft „hätte niemals an den Start gehen dürfen“, rügte er. Weder anfangs noch später habe sie die Voraussetzungen erfüllt. Doch die Kontrolle sei „fehlerhaft oder nicht vorhanden“ gewesen.

Ministerium prüft „auf Hochtouren“

Seine Einschätzung stützte das Gericht auf genau das gleiche, vom Ministerium in Auftrag gegebene Gutachten der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Bansbach, auf das sich auch Hoffmeister-Kraut bezog. Doch während die Christdemokratin es äußerst zurückhaltend bewertete, sprach der Richter von einem „absolut vernichtenden Urteil“. Ganz ähnlich hatten sich in den Plädoyers Staatsanwaltschaft und Verteidigung über die Expertise geäußert, die im Prozess eine größere Rolle spielte, ansonsten vom Wirtschaftsressort aber bis heute unter Verschluss gehalten wird.

Der scharfe Kontrast in der Tonlage dürfte zumindest teilweise mit der unterschiedlichen Rolle der beiden Stellen zu tun haben. Während das Gericht die Verantwortung des Angeklagten bewertete und den Verband eher nebenbei in den Blick nahm, hat das Ministerium den VBW voll im Fokus. Seit bald einem Jahr lässt es dessen Prüfungstätigkeit untersuchen, mit „hoher Priorität“ und auf „Hochtouren“, wie Hoffmeister-Kraut nach dem Schuldspruch eilends versicherte. Man sei optimistisch, das Verfahren im April abschließen zu können.

Prüfer persönlich aufs Korn genommen

Anders als das Gericht hat das Aufsichtsressort natürlich auch eine Stellungnahme des Verbandes eingeholt. Doch darüber redet es bislang ebenso wenig wie der VBW selbst. Alle Fragen zu Eventus blockt eine Verbandssprecherin ab, man werde sich dazu „nicht öffentlich äußern“. So raten es offenbar die Anwälte. Andere thematisieren etwaige Versäumnisse der Prüfer dafür umso ausführlicher – vorneweg die Interessengemeinschaft der Eventus-Geschädigten mit ihrer rührigen Sprecherin Dorothee Zopp.

Das Gütesiegel „Genossenschaft“, argumentiert Zopp im Kern, habe viele der Kapitalanleger überzeugt. Sie hätten sich auf die gleichsam staatlich überwachten Kontrollen bei dieser Rechtsform verlassen – und seien ob des Versagens der Kontrolleure verlassen gewesen. Gleich reihenweise listet Zopp auf der Internetseite der „IG Eventus“ Versäumnisse der Prüfer auf; zeitweise wurde diese dort auch persönlich aufs Korn genommen. Weil bei dem verurteilten Marco T. wohl nicht viel zu holen ist, nehmen die Opfer nun den Verband ins Visier. Auf dem Weg der „Dritthaftung“ hoffen sie, so zumindest einen Teil der verlorenen Millionen zu retten. Noch sind keine Zivilklagen eingereicht, doch der VBW agiert entsprechend vorsichtig: Alles, was auch nur ansatzweise nach einem Schuldeingeständnis klingen könnte, wird vermieden; man will der Gegenseite keine Munition liefern. Zugleich ging der Verband rechtlich gegen die „IG Eventus“ vor, wenn ihm deren Attacken zu weit gingen.

Personelle Konsequenzen beim Verband

Die Geschädigten hingegen sehen sich in ihrer Kritik immer mehr bestätigt – nicht erst durch das Urteil des Landgerichts, sondern schon durch die personellen Konsequenzen beim Verband. Ende vorigen Jahres schied der zuständige Prüfungsdirektor Hans Maier plötzlich aus, ebenso der zweithöchste Chefprüfer. Erklärungen dafür gab es keine, aber der Zusammenhang zu Eventus wird ausdrücklich nicht dementiert. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart aufgrund von Strafanzeigen, ob sie gegen die verantwortlichen Prüfer Ermittlungen aufnimmt; das Ergebnis ist offen, Aktenzeichen wurden schon mal vergeben.

Beim VBW gab es derweil gleich einen doppelten Neuanfang: Die langjährige Verbandsdirektorin Sigrid Feßler wurde im Herbst altershalber mit allen Ehren verabschiedet, ihren Posten übernahm Iris Beuerle. Für den abrupt verschwundenen Prüfdirektor reaktivierte der Verband einen alten Fahrensmann vom Baden-Württembergischen Geno-Verband. Im Dezember 2018 wurde der Direktor Gerhard Schorr (63) dort mit vielen Lobesworten in den Ruhestand verabschiedet. Anfang 2019 war es damit schon wieder vorbei: Beim VBW übernahm Schorr – offenbar ganz kurzfristig – den Job des Prüfdirektors. Er dient nun als Krisenmanager, der den Verband durch die Eventus-Turbulenzen wieder in ruhigeres Fahrwasser steuern soll. Bis dahin kann es freilich noch eine Weile dauern.

SPD erhöht Druck auf Ministerin

Auch Hoffmeister-Kraut kann sich noch nicht entspannen. Bisher hatte die Ministerin die Forderung der Landtags-SPD, auch die Rolle ihres Ressorts zu durchleuchten, noch ins Leere laufen lassen. Nach dem Eventus-Urteil, fordert der Abgeordnete Boris Weirauch, müsse mit dem „Mauern“ Schluss sein; im Wirtschaftsausschuss wolle man das Gutachten sehen. Hinter den Kulissen war die CDU-Frau offenbar nicht untätig. Die Frage, ob ihr Ministerium die personellen Konsequenzen beim Prüfverband gefordert habe, beantwortete sie ausweichend und vielsagend zugleich: Dazu werde sie sich erst später äußern.

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