Eine Frau hatte vor dem Bundesgerichtshof gegen den TÜV Rheinland wegen minderwertiger Brustimplantate geklagt, der BGH setzte das Verfahren nun allerdings aus und legte dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mehrere Anfragen vor.

Karlsruhe - Im Skandal um mangelhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP ist jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Zug. Die europäischen Richter müssen klären, welche Pflichten bei der Kontrolle von Medizinprodukten bestehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschieden. (Az.: VII ZR 36/14)

 

Den BGH-Richter lag erstmals die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau vor. Die 64-jährige aus der Vorderpfalz verlangt vom TÜV Rheinland 40 000 Euro Schmerzensgeld. Sie wirft dem TÜV vor, die Firma Poly Implant Prothèse (PIP) nicht ausreichend überwacht zu haben.

2010 war bekanntgeworden, dass PIP jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon gefüllt hatte. Diese Billigimplantate waren allein in Deutschland etwa 5000 Frauen eingesetzt worden.

Der BGH setzte sein Verfahren am Donnerstag aus und legte dem EuGH mehrere Fragen zur Beantwortung vor. Dabei geht es um die Auslegung europäischer rechtlicher Vorgaben bei der Kontrolle von Medizinprodukten, zu denen etwa Silikonimplantate oder Herzkatheter gehören. Die Antworten des EuGH seien „entscheidungserheblich“, begründete der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Eick in Karlsruhe den Schritt.

Der TÜV Rheinland hatte bei PIP die Produktionsprozesse der Kissen geprüft. Das ist notwendig für die Vergabe des europäischen Qualitätssiegels CE. Die Vorinstanzen hatten die Klage der Rentnerin abgewiesen: Der TÜV habe nur das Qualitätssicherungssystem von PIP überprüfen müssen, nicht aber, ob die Implantate tatsächlich das hochwertige Silikon enthielten, urteilte 2013 das Oberlandesgericht Zweibrücken. „Der PIP-Skandal hat gezeigt, dass der Schutz der Patienten vor fehlerhaften Medizinprodukten in Europa viel zu lasch ist“, teilte der AOK-Vorstandsvorsitzende Jürgen Graalmann am Donnerstag mit. Die Krankenkasse fordert, Maßnahmen für effektivere Kontrollen zu schaffen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) erhofft sich von den Europa-Richtern nun klarere Richtlinien. „Endergebnis des Prozesses sollte sein, dass sich Ärzte und Patienten darauf verlassen können, dass die Siegel und Sicherheitsgarantien, die wir auf den Produkten vorfinden, auch wirklich Sicherheit versprechen“, sagte DGÄPC-Präsident Sven von Saldern den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitag).

Deutsche Gerichte hatten bisher alle Klagen von Frauen gegen den TÜV abgewiesen. Ein TÜV-Sprecher zeigte sich nach dem Spruch der BGH-Richter weiter zuversichtlich. Auch der TÜV sei getäuscht worden, sagte er in Karlsruhe.

Der PIP-Gründer war im Dezember 2013 zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Marseille sah es als erwiesen an, dass der Mann auch den TÜV bewusst täuschte. Die Firma ist längst pleite.