Endlich mehr Geld in der Tasche: Nicht mehr lange, dann soll es eine bundesweite Lohnuntergrenze für Auszubildende geben. So heißt es aus dem Bundesbildungsministerium. Eine Hürde muss die Reform allerdings noch nehmen.

Berlin - Auszubildende sollen einem Bericht zufolge von 2020 an im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro pro Monat erhalten. Die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) schrieben unter Berufung auf das Bundesbildungsministerium zudem, in den Folgejahren solle sich die Mindestausbildungsvergütung weiter erhöhen - im Jahr 2021 auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und ab 2023 auf 620 Euro. Im zweiten und dritten Lehrjahr seien ebenfalls Erhöhungen geplant. Laut dem Bericht soll die Reform des Berufsbildungsgesetzes von Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) an diesem Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.

 

Höhe der Zahlungen umstritten

Mit der Reform werde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben - analog zum gesetzlichen Mindestlohn. Umstritten war in der Regierung bis zuletzt die Höhe der Zahlungen. „Die festgesetzte Höhe der Mindestausbildungsvergütung ist Anerkennung der Leistung der Auszubildenden im Betrieb. Anderseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die Motivation der Betriebe erhalten bleibt, Ausbildungsplätze anzubieten“, hieß es laut dem Bericht dazu aus dem Ministerium.

Karliczek habe deswegen Zugeständnisse gemacht: Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gebe, könne es passieren, dass Azubis auch weiterhin weniger als die Mindestvergütung bekämen.