Cannabis soll legal werden und eine neue Pfandpflicht kommt. 2024 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo gibt es Einschnitte?

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Im neuen Jahr steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Restaurantbesuche könnten allerdings teurer werden, und das Heizungsgesetz tritt in Kraft. Ein Überblick, was auf Verbraucher im nächsten Jahr zukommt:

 

Höherer Mindestlohn

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.

Höhere Minijob-Grenze

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 520 auf 538 Euro im Monat.

Deutlich mehr Bürgergeld

Das Bürgergeld steigt um 61 auf 563 Euro im Monat. Foto: dpa/Jan Woitas

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.

Einkommenssteuer

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11 604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11 784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.

Kürzungen beim Elterngeld

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 Euro haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegen.

Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundeshaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro.

Azubi-Lohn

Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.

Heizungen bei Neubauten

Eine Wasser-Wasser Wärmepumpe mit Brunnen steht im Keller eines Einfamilienhauses. Foto: dpa/Felix Hörhager

Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

CO2-Preis

Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.

Energiepreisbremsen

Sollte die Koalition nicht doch noch einen Weg finden (Stand: Mitte Dezember), fallen die Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar weg. Allerdings spielen sie wegen gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher keine Rolle mehr.

Deutschlandticket

Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.

Höheres Pflegegeld

Ein Mann hält die Hand seiner Ehefrau, die an Alzheimer erkrankt ist. Foto: dpa/ZB/Oliver Killig

as Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.

Höhere Zuschläge für Pflegekasse

Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener

Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.

Legalisierung von Cannabis

Eine Cannabispflanze, aufgenommen beim Erntefest des Cannabis Social Club Hamburg in einem Gewächshaus Foto: dpa/Georg Wendt

Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.

E-Auto-Förderung

Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Mitte Dezember) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.

Blackbox fürs Auto

Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.

Winterreifen

Autos fahren am frühen Morgen eine Straße im Zentrum von Hannover entlang. Foto: dpa/Moritz Frankenberg

Ab Oktober müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.

Teurere Versicherungen

Die Beiträge für Gebäude- und Autoversicherungen werden wohl erneut steigen. Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale geht von mindestens zehn Prozent aus.

Altersgrenze bei Rente steigt

Für später als 1958 Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Zum Jahreswechsel steigt die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre. Das gilt für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, das heißt, sie müssen länger arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen, falls sie früher in Rente gehen wollen.

Klinik-Atlas

Welche Leistungen und welche Behandlungsqualität bietet ein Krankenhaus an? Ab April sollen die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen voraussichtlich in einem Online-Portal nachlesen können. Das sogenannte Transparenzverzeichnis soll als interaktives Portal verständlich über das Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

E-Rezept

Ein Mann mit seinem Handy in der Hand, auf dem die App „Das E-Rezept“ geöffnet ist, wird in einer Apotheke von einer Apothekerin bedient. Foto: dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.

Normale Steuer bei Restaurantbesuchen

In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.

Herkunft des Fleischs

Blick in eine Fleischtheke in einer Metzgerei. Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.

Pfand auf Milch in Plastikflaschen

Auch für Milch oder Milchmischgetränke greift zum 1. Januar eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.

Deckel bei Getränken

Um den Müll in der Landschaft zu verringern, sind vom 3. Juli an lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten. Das betrifft Einwegverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen – etwa Saftkartons oder Einweg-PET-Flaschen – mit einem Volumen bis zu drei Litern.

Ende für den Kinderreisepass

Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.

Brustkrebs-Früherkennung

Medizinisches Personal untersucht mit einer Mammographie die Brust einer Frau auf Brustkrebs. Foto: dpa/Hannibal Hanschke

Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024.

Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz zur Einhaltung von Menschenrechten bei Zulieferern greift für weitere Unternehmen: Betroffen sind ab 2024 auch Firmen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland haben. Bisher lag die Grenze bei 3000.

Mautpflicht für kleinere Transporter

Zum 1. Juli gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen. Bisher greift sie ab 7,5 Tonnen.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.

Einheitliche Ladekabel

Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.

Ausweisdokumente per Post

Ab November wird der Erhalt von Ausweisdokumenten einfacher. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Der Gang zum Amt, um etwa einen Personalausweis abzuholen, fällt dann weg.