Der Mann hatte sich bei der Bezahlung seiner Mitarbeiter nicht an den geltenden Mindestlohn gehalten und neun Beschäftigten über ein Jahr lang insgesamt mehr als 100 000 Euro zu wenig bezahlt.

Offenburg - Nach einer Razzia des Zolls muss ein Bauunternehmer aus Osteuropa 200 000 Euro Bußgeld bezahlen. Der Mann hatte sich bei der Vergütung seiner Mitarbeiter nicht an den in der Branche in Deutschland geltenden Mindestlohn gehalten, teilte das Hauptzollamt Lörrach am Donnerstag mit.

 

Neun Beschäftigte habe er ein Jahr lang insgesamt mehr als 100 000 Euro zu wenig bezahlt. Aufgeflogen war der Schwindel bei einer Zoll-Razzia auf einer Baustelle im badischen Offenburg (Ortenaukreis). Der Unternehmer war den Angaben zufolge seit 2009 auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig. Der Bußgeldbescheid ist laut Zoll bereits rechtskräftig.

Der Mindestlohn in der Baubranche schaffe Gerechtigkeit und schütze heimische Unternehmen sowie deren Arbeitskräfte, sagte ein Sprecher des Zolls. Schwarzarbeit, Dumping-Löhne und gesetzeswidrige Billig-Konkurrenz aus dem Ausland würden so verhindert. Der Mindestlohn gelte für alle Unternehmen, die in Deutschland tätig sind. Der Zoll werde daher weiter im Baugewerbe kontrollieren.