Mindestlohnkommission Warum der Mindestlohn trotz allen Drucks unter 15 Euro bleibt

Die Sozialpartnerschaft funktioniert an dieser Stelle: Stefan Körzell (Gewerkschaftsbund, links) und Steffen Kampeter (Arbeitgebervereinigung BDA). Foto: epd

Die Mindestlohnkommission legt sich auf Lohnuntergrenzen von 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro für 2027 fest. Die von einigen Branchen geforderten Ausnahmen werden abgelehnt.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Schwelle von 15 Euro bleibt unberührt: Die siebenköpfige, unabhängige Mindestlohnkommission hat am Freitagmorgen einstimmig eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen. Bis zum 30. Juni hätte sie, so der gesetzliche Auftrag, eine Entscheidung vorlegen müssen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will die Anpassung per Rechtsverordnung verbindlich machen. Ein Überblick.

 

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