Welche Temperaturen am Arbeitsplatz bei welchen Tätigkeiten mindestens vorherrschen sollten, haben wir im Artikel für Sie zusammengefasst.
Angesichts der hohen Energiekosten ist es nicht verwunderlich, dass einige Arbeitnehmer, die sonst im Homeoffice arbeiten, nun über die Rückkehr in Büro nachdenken, um Geld zu sparen. Allerdings muss es auch dort nicht muckelig warm sein.
Wie warm muss es im Büro sein?
Grundsätzlich hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf einen kuschelig warmen Arbeitsplatz. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die konkretisierende Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur" schreiben lediglich eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ vor. Je nach Art und Schwere der Tätigkeit gilt eine andere Mindesttemperatur. Im Normalfall müssen die Temperaturen am Arbeitsplatz mindestens bei den folgenden Werten liegen:
Art der Arbeit | Mindesttemperatur |
Leichte Tätigkeit im Sitzen | 20 °C |
Leichte Tätigkeit im Stehen, Gehen | 19 °C |
Mittelschwere Tätigkeit im Sitzen | 19 °C |
Mittelschwere Tätigkeit im Stehen, Gehen | 17 °C |
Schwere Tätigkeit im Stehen, Gehen | 12 °C |
Der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, die Arbeitsräume auf diese Temperaturen herunterzukühlen. Er darf es seinen Angestellten auch wärmer machen. Bei Hitze im Sommer gibt es jedoch kritische Höchstwerte. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Hitze am Arbeitsplatz“.
1 Grad weniger wegen Energieersparnis
Aufgrund des Ukrainekriegs hat sich die Lage auf den Energiemärkten weiter verschärft. Die Bundesregierung hat daher Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Am 1. September 2022 trat unter anderem die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Diese gilt bis zum 28.02.2023 und sieht eine Absenkung der Mindesttemperatur um ein Grad in öffentlichen und nicht-öffentlichen Gebäuden vor. Bis Ende Februar 2023 gelten also die folgenden Mindesttemperaturen am Arbeitsplatz:
Art der Arbeit | Mindesttemperatur |
Leichte Tätigkeit im Sitzen | 19 °C |
Leichte Tätigkeit im Stehen, Gehen | 18 °C |
Mittelschwere Tätigkeit im Sitzen | 18 °C |
Mittelschwere Tätigkeit im Stehen, Gehen | 16 °C |
Schwere Tätigkeit im Stehen, Gehen | 12 °C |
Während die Mindesttemperatur in öffentlichen Gebäuden auch den Höchstwert vorgibt, sind Unternehmen nicht dazu verpflichtet, die Arbeitsräume auf diese Temperaturen abzusenken. Ausschlaggebend ist lediglich, dass die Temperatur nicht tiefer sinkt. In öffentlichen Einrichtungen dürfen außerdem Durchgangs- und Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, nicht mehr geheizt werden.
Lesen Sie auch: Was passiert, wenn man nicht heizt?
Ausnahmen von den Höchstwerten
Die oben genannten Höchstwerte gelten laut Gesetz nicht für die folgenden Einrichtungen:
- Medizinische Einrichtungen, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen
- Schulen und Kindertagesstätten
- Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit der sich dort aufhaltenden Personen, geboten sind (z. B. Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe)