Die Bundesregierung will die Ausbildungsvergütung anheben. Der Mangel an künftigen Fachkräften dürfte sich so allerdings kaum beheben lassen, meint Inge Nowak.

Stuttgart - Die Auszubildenden dürfen sich freuen. Von 2020 an sollen sie im ersten Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515 Euro erhalten; im zweiten und dritten Jahr steigt die Vergütung um jeweils 100 Euro pro Jahr. Keine Frage, durch diese Erhöhung werden Ausbildungsplätze bei jungen Menschen attraktiver – und dies könnte doch dem lautstark beklagten Fachkräftemangel der Arbeitgeber entgegenwirken. Oder?

 

Die geplante Reform, die noch in dieser Woche vom Kabinett beschlossen werden soll, stößt allerdings auf wenig Gegenliebe bei den Arbeitgebern, allen voran dem Handwerk. Und dies aus durchaus nachvollziehbaren Gründen. Es liegt nicht nur daran, dass die Tarifautonomie womöglich unterlaufen wird. Schließlich hat die Regierung auch beim Mindestlohn entsprechende Pflöcke gesetzt. Entscheidender ist, ob sich die Unternehmen Kostensteigerungen in diesem Umfang überhaupt leisten können. Für Unternehmen in Ländern wie Baden-Württemberg oder Bayern dürfte einem da weniger bange sein als für Firmen in den neuen Bundesländern. Denn in einigen Lehrberufen – wie etwa dem Friseurhandwerk in Ostdeutschland – führt das neue Gesetz zu kräftigen Gehaltssteigerungen. Halten die Unternehmen – auch in der Konjunkturflaute – ihre Ausbildungsquote unverändert bei? Oder reduzieren sie die Zahl der Azubis?

Eines dürfte allerdings klar sein: Das Problem des künftigen Fachkräftemangel dürfte sich nur über das Gehalt kaum lösen lassen. Schließlich suchen viele Firmen händeringend. Aber es gibt schlicht zu wenig junge Leute.