Nachdem die neue Corona-Verordnung am Montag in Kraft getreten war, herrschte bei den Sportvereinen große Unsicherheit und es knirschte zwischen zwei Ministerien. Nun gilt wieder die alte Verordnung Sport.

Sport: Jürgen Kemmner (jük)

Stuttgart - Der Begriff „Ansammlung“ war Stein des Anstoßes, der die Sportwelt zu Beginn der Woche in helle Aufruhr versetzte – und für Reibungspunkte zwischen dem Kultus- und Sportministerium sowie dem Sozialministerium sorgte. Es herrschte reichlich Verwirrung um die neue Corona-Verordnung, die am Montag in Kraft getreten ist. Darin war von einer „Ansammlung“ die Rede, dass in Folge dessen nur noch zehn Menschen gleichzeitig ihre Sportübungen betreiben dürften, aber auch von Ausnahmen war zu lesen, die weiterhin 20 Sportlerinnen und Sportler im gemeinsamen Training erlaubten. Vorstandsmitglieder und Abteilungsleiter von Vereinen waren aufgescheucht und suchten Rat, der Württembergische Landessport-Bund (WLSB) rang um Klarheit, selbst der Städtetag Baden-Württemberg schaltete sich ein und bat die zuständigen Ministerien, man möge bitteschön zur davor gültigen Regelung zurückgehen, die generell 20 Hobbysportlern das gemeinsame Üben gestattet.

 

Am Dienstag wurde die allgemeine Orientierungslosigkeit im Südwesten allmählich behoben: Im Sport, gelte zwar weiterhin die Verordnung vom 8. Oktober, durch den Begriff „Ansammlung“ seien aber nur noch Sportgruppen bis maximal zehn Personen gestattet – es gelten lediglich Ausnahmen, wenn durchgehend 1,5 Meter Mindestabstand eingehalten werden können oder die Sportart zwingend mehr als zehn Personen benötigt. Dann seien bis zu 20 oder gar mehr erlaubt. Aber das war (noch) nicht die reine Lehre.

Großer Ärger im Sportministerium

Das Sportministerium war darüber sehr ungehalten, offenbar hatte das Sozialministerium auf den Begriff der Ansammlung in der Verordnungsnovelle bestanden, was zur generellen Absenkung auf die ungeliebte Zahl 10 geführt hatte. „Wer das organisierte Angebot der Sportvereine rechtlich als Ansammlung betrachte, der irrlichtert“, knurrte ein Sprecher des Sportministeriums am Mittwochnachmittag, „unserer Auffassung nach handelt es sich um eine Veranstaltung, die auf Basis eines Hygienekonzeptes und unter strengen Auflagen sowie unter Dokumentation der Teilnehmer stattfindet.“

Nach Lesart des Gesetztes sind bei einer sogenannten Veranstaltung sogar maximal 100 Personen zulässig. Da aber der Begriff Ansammlung den Weg in die Verordnung gefunden hat, bedeutet das für die Sportarten Schwimmen und Turnen einen massiven Eingriff, weil dort die Ausnahmen nicht gelten – was dazu führte, dass so manches Kinderturnen abgesagt werden musste, wenn keine Ausweichhallen aufzutreiben waren – oder andere Möglichkeiten, um die Gruppen in Zehnerhäppchen aufzuteilen. Gleiches galt verschärft fürs Schwimmtraining, weil ein zusätzliches Wasserbecken nicht so leicht aus dem Hut gezaubert werden kann. „Dem Sportministerium ist kein Fall bekannt“, begründete der Sprecher das Unverständnis, „in dem eine Trainingseinheit Infektionstreiber gewesen wäre. Wir erwarten vom Sozialministerium, dass es seine Blockadehaltung überdenkt.“ Ein eindringlicher Appell, der am Mittwochabend im Lenkungskreis diskutiert werden sollte, dort wo im Land alle Fäden im Kampf gegen Corona zusammenlaufen.

Festhalten am Status quo

Es war offenbar eine ebenso fruchtbare wie zielführende Auseinandersetzung. Das Sozialministerium jedenfalls signalisierte das geforderte Entgegenkommen. „Wir haben der Bitte des Sportministeriums entsprochen“, erklärte ein Sprecher am Donnerstag, „wir sind uns einig geworden, dass im Sport wieder die Regel mit maximal 20 Personen gelten soll.“ Diese Änderung dürfte so schnell als möglich umgesetzt werden. Demnach kommt wieder die zuvor gültige Fassung der Corona-Verordnung Sport zur Anwendung, in der im Training bis zu 20 Personen gestattet sind – die Vorstandsmitglieder der Clubs sowie die Übungsleiter der Schwimm- und Turn-Abteilungen dürften hörbar aufatmen. So ist das nun mal eben in Herbsttagen, wenn die Blätter von den Bäumen fallen – da kann es morgens schon mal einen kaum zu durchblickenden Nebel geben, der sich nur ganz schleppend auflöst. Und am frühen Nachmittag schient dann ganz hell die Sonne. Als sei nichts gewesen.