Das Landes-Verkehrsministerium wartet gespannt auf das Urteil des Verwaltungsgerichts, das auf Fahrverbote für Diesel hinausläuft. Massive Kritik am Land kommt von der Umwelthilfe.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart wird am Freitag um 10.30 Uhr sein Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Fahrverbote für Diesel mündlich bekannt geben. Das Verkehrsministerium, das die Fahrverbote durchsetzen soll, bemerkt zu dem vom Richter angedeuteten Lösungsweg in Form von Zusatzschildern dies habe eine „große juristisch-kreative Note“. Als Richterschelte will das Ministerium diese Äußerung, die es auf Anfrage dieser Zeitung gemacht hatte, aber nicht verstanden wissen. In einer nachgeschobenen Stellungnahme sagte Pressesprecher Edgar Neumann am Mittwochabend: „Das ist keine Kritik, sondern könnte uns eine weitere Möglichkeit eröffnen.“ Man wolle dem Gericht nicht vorgreifen.

 

Die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Kern hatte dem beklagten Land vergangene Woche in der mündlichen Verhandlung aufgezeigt, dass Fahrverbote nötig seien und auch möglich wären, um wie gefordert die seit Jahren über den Grenzwerten liegenden Belastung der Atemluft in Stuttgart mit Stickstoffdioxid stark zu reduzieren.

Gericht: Bürger genießt Schutz

Der Bürger, argumentierte Kern, „verliert keinen Anspruch, nur weil die Behörde nicht tätig wird“. Mit der Behörde war das Bundesverkehrsministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) gemeint, das eine Blaue Plakette verhindert. Die neue Farbe würde die Gruppe der Autos, die noch in die Stadt fahren dürften, neu begrenzen. Diesel unter Euro 6 und Benziner unter der Euronorm 3 müssten dann draußen bleiben. Die Grenzwerte könnten so eingehalten werden. Wenn Dobrindt nicht handele, so Kern, könne das Land mit Zusatzschildern zum bestehenden Umweltzonen-Schild selbst tätig werden.

Kern nahm damit den Vorschlag der klagenden Umwelthilfe auf. Deren Anwalt Remo Klinger sagt, er habe bereits im März 2017 schriftlich vorgeschlagen, das Umweltzonen-Schild zu ergänzen. Das Land setzte im neuen Luftreinhalteplan aber auf den massenhaften Einsatz von Durchfahrtsverbots-Schildern und dem Zusatz, sie gälten nur für Diesel unter Euro 6. Diese Beschilderung wird vom Bundesverwaltungsgericht überprüft. Dobrindt lehne sie inzwischen ab, so das Land in der Verhandlung. Man setze daher nun auf die von den Autoherstellern in Aussicht gestellte Diesel-Nachrüstung.

DUH: Land devot gegenüber Dobrindt

Den Vorschlag des Klägers habe man intern geprüft, heißt es im Landes-Verkehrsministerium auf Anfrage. Ergebnis: „Unter das Umweltzonen-Schild mit der Grünen Plakette können Sie kein weiteres hängen.“ Dem Haus Dobrindt habe man diesen Vorschlag nicht zur Überprüfung gegeben. Die Argumentationskette, die Kern vergangene Woche aufgemacht habe, habe man so erstmals gehört. „Er sagt, Ihr könnt Euch über den Bund als Verordnungsgeber hinwegsetzen“, heißt es in dem von Minister Winfried Hermann (Grüne) geführten Verkehrsministerium. Der Vorschlag laufe auf eine „frei erfundene Blaue Plakette hinaus“. Man werde den Vorschlag des Gerichts „mit Neugierde im schriftlichen Urteil nachlesen“, sagte ein Referatsleiter aus Hermanns Ministerium. Dann werde man den Vorschlag dem Bundesverkehrsministerium zuleiten und um eine Stellungnahme bitten.

Das Vorgehen des Landes wird von der Deutschen Umwelthilfe massiv kritisiert. Das Land – gemeint sind wohl Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und der Verkehrsminister – „knickt vor der Update-Lösung der Autohersteller ein“, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Erstmals verweise das Land nun auch auf ein Weisungsrecht des Bundes und wolle dem nachkommen, obwohl nicht der Bund, sondern Gerichte über die Rechtmäßigkeit von Beschilderungen entschieden. „Dieses devote Verhalten gegenüber dem Hause Dobrindt ist rein taktisch motiviert“, sagte Klinger. „Man will keine Fahrverbote, deshalb schiebt man ein angebliches Weisungsrecht vor.“