Stuttgart - Die 24 Georgier, die über ein neues Vermittlungsabkommen nach Baden-Württemberg gekommen waren, um hier in der Landwirtschaft Geld zu verdienen, waren schockiert: „Wie Vieh“ fühlten sie sich auf dem Obsthof bei Friedrichshafen untergebracht. Ihnen wurden keine Arbeitsverträge ausgehändigt, sie konnten nicht nachvollziehen, wie sich ihr Akkordlohn zusammensetzt und sie hatten keine Krankenversicherung. Zugleich wurden die Corona-Schutzmaßnahmen nicht durchgängig eingehalten, und es gab keine Arbeitskleidung.
Mit der Kamera dokumentierten sie den Toilettenweg der Frauen durch Männercontainer, zugemauerte Fenster, Schimmel und Ungeziefer. Hilfesuchend wandten sie sich an die Beratungsstelle Mira in Stuttgart. Bei den darauf folgenden Kontrollen stellten die Behörden mehr als 30 Mängel im Betrieb fest. Die Lohnklage der Erntehelfer beschäftigt nun das Arbeitsgericht Ravensburg.
Ein illegales Geschäftsmodell für etliche Betriebe
Es ist ein „besonders schwerer Einzelfall“, sagt Katharina Varelmann – Koordinatorin der Initiative Faire Landarbeit, die in diesem Jahr in 44 Einsätzen gut 2500 Saisonarbeiter vornehmlich aus Osteuropa über ihre Rechte informiert hat. Doch werde seit Jahren aus diversen Regionen immer wieder über gleichklingende Probleme berichtet. Daher sei von einem Geschäftsmodell auszugehen, das darauf beruht, die Arbeitsschutzbestimmungen und vor allem den Mindestlohn auszutricksen.
„Wie lange will sich Deutschland die systematische Umgehung von Arbeits- und Sozialstandards noch leisten?“, fragt Anja Piel, Vorstandsmitglied des Gewerkschaftsbundes (DGB) bei der Vorstellung des Jahresberichts für die Saisonarbeit. Schon bei der Dauer der kurzfristigen Beschäftigung gibt es einen großen Streitpunkt mit der Politik: In den vergangenen Jahren ist die zulässige Maximaldauer mehrfach ausgeweitet worden und beträgt aktuell 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 wurde sie für die Landwirtschaft auf bis zu fünf Monate ausgedehnt – „auf Druck einiger Landwirte, die sich die Sozialversicherungsbeiträge sparen wollten“, wie Piel rügt. Die Höchstdauer müsse von der neuen Regierungskoalition zwingend auf die bis 2015 geltende Bagatellregelung von maximal 50 Tagen zurückgeführt werden.
Fragwürdige Nachweispflicht für Krankenversicherung
Problematisch ist auch, dass ein erheblicher Teil der Saisonbeschäftigten sozialversicherungsfrei arbeitet, was oft erst bei Unfällen oder Krankheiten auffällt. Zwar gehen die Behörden von einer Sozialversicherungspflicht im Hauptberuf im Herkunftsland aus – doch kontrolliert wird das nicht. „Dass Menschen, auf die die Betriebe angewiesen sind, nicht sozial- und krankenversichert werden, ist für dieses Industrieland eine Schande“, rügt Harald Schaum, Vizechef der IG Bau. „Da muss dringend etwas passieren.“ Ein Fortschritt könnte die von 2022 an erforderliche Nachweispflicht für eine Krankenversicherung sein. Doch zweifelt er die Wirksamkeit dieser Vorschrift an, weil es noch keine Umsetzungsbestimmungen gebe. Bisher sei für die private Gruppen-Krankenversicherung nicht klargestellt, welche Leistungen sie bieten müsse, sagt auch Varelmann. Außerdem sei es bei den Abhängigkeitsverhältnissen in den Betrieben ein „Riesenproblem, wenn der Arbeitgeber Zugriff darauf hat“.
Die Forderungsliste ist lang – auch eine fälschungssichere, digitale Arbeitszeiterfassung und die Übernahme der Unterkunftskosten durch den Arbeitgeber gehören dazu. Und erst recht effektivere Kontrollen: Heute sind unter anderem die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, die für den Arbeits- und den Gesundheitsschutz zuständigen Behörden der Länder und die Sozialversicherung für Landwirtschaft unter spezifischen Gesichtspunkten dafür zuständig. Dies führe zu erheblichem Informationsverlust, klagt Piel. „Wir fordern koordinierte Betriebskontrollen, die einen Überblick geben“ – und zumindest in der Haupterntesaison flächendeckende und konzertierte Überprüfungen durch eine neue „Taskforce Faire Arbeit in der Landwirtschaft“.
Völlig Unklarheit über die Datenbasis
Es ist ja noch nicht einmal klar, wie viele Saisonkräfte 2021 hierzulande tätig waren. Nach dem bisher letzten Stand der Behörden waren es 2019 noch 274 000. Doch dürfte Corona die Zahl in den beiden Folgejahren gedrückt haben – wie stark, das ist selbst den Fachleuten unklar. „Der Flickenteppich an Daten ist für uns teils uneinsehbar“, bekennt Varelmann. Es bestehe dringender Nachholbedarf, die Angaben zusammenzuführen.
Sehr hoch war dieses Jahr gerade unter den Ukrainern der Anteil der Saisonkräfte, die mit dem Status Praktikant und Ferienjobber auf die Felder geschickt wurden. „Die Legalität darf bezweifelt werden“, sagt Schaum. Aus Georgien wiederum wurden zwar Tausende Helfer über die Arbeitsagenturen angefordert – gekommen sind aber nur 180. Ein Grund könnte sein, dass sich die Missstände in der deutschen Landwirtschaft dort rechtzeitig herumgesprochen haben.