Das Land will Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registrieren. Entsprechende Vorverurteilungen werden bislang nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt.

Stuttgart - Baden-Württemberg will Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will am Dienstag einen Gesetzesentwurf des Justizministeriums beschließen, wonach diese Verurteilungen sowie Kinderpornografiedelikte nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden. Das Land will sich dann im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.

 

Bislang werden Vorverurteilungen nach einem gewissen Zeitraum aus dem erweiterten Führungszeugnis getilgt. Deshalb könnten verurteilte Sexualstraftäter in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium. „Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss in solchen Konstellationen Vorrang haben“, sagte Minister Guido Wolf (CDU).