Ein 44-jähriger Familienvater gibt vor Gericht zu, sich an seinem zehn Jahre alten Kind vergangen zu haben. Die Tat hat er mit einer Videokamera festgehalten.

Walheim - Ein Vater stellt nach einem gemeinsamen Urlaub mit seiner Tochter aus selbst gedrehten Filmszenen ein 16 Minuten langes Video zusammen, unterlegt es mit Musik und speichert es zusammen mit 64 daraus gefertigten Bildern auf dem heimischen Computer ab. Doch was der 44-jährige Mann aus Walheim in den Jahren 2006 und 2007 auf eine Festplatte gebannt hat, ist keine schöne Urlaubserinnerung, sondern zutiefst verstörend – zeigt es doch, wie er sich mehrfach an seiner damals zehn Jahre alten Tochter vergeht.

 

„Als normaler Mensch kann man das kaum aushalten“, sagte der Richter Thomas Berkner beim Prozessauftakt am Montag am Amtsgericht Heilbronn. Zuvor hatte der Angeklagte teils unter Tränen alles eingeräumt, was ihm die Staatsanwaltschaft zur Last legt: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornografischer Schriften.

Keine Erklärung für die Taten

Zwei „Vorfälle“ – in seinem Büro in Walheim und während eines Heimaturlaubs in Portugal – habe es gegeben, sagte der Mann, der seit vorigem Oktober in Untersuchungshaft sitzt. Danach habe er seine heute 15-jährige Tochter nie wieder angefasst und auch den Film nie wieder in die Hand genommen. Eine Verbreitung des Videos im Internet habe er nie beabsichtigt. „Ich habe keine Erklärung für die Taten“, sagte der Angeklagte. Dass er selbst als Kind mehrfach in seiner portugiesischen Heimat missbraucht worden sei, wolle er jedenfalls nicht als Entschuldigung dafür verstanden wissen.

Neben seiner Tat belaste ihn auch sehr, dass seine Frau und sein 17-jähriger Sohn – beide waren bei der Gerichtsverhandlung anwesend – darunter nun zu leiden hätten. Das Verhältnis zu seiner Tochter beschrieb er vor Gericht als sehr gut. „Ein Verhältnis Vater-Tochter eben, ganz normal.“

Mann erwartet mehrjährige Haftstrafe

Ob er sich eigentlich schon mal Gedanken gemacht habe, dass bei ihm selbst etwas nicht ganz normal sei, fragte ihn der Richter. „Sie wissen über Ihre Anwältin ja wohl bereits, dass Sie hier mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe rechnen müssen.“ Die Frage sei aber, was danach geschehe. Wenn sich der Angeklagte seinen pädophilen Trieb nicht eingestehe und sich nicht in Behandlung begebe, werde er seine Probleme niemals in den Griff bekommen, so der Richter. „Ich bin bereit dazu“, antwortete der 44-Jährige.

Dass der Mann durchaus auch eine Gefahr für andere Kinder sein könnte, zeigt der Umstand, wie man ihm überhaupt erst auf die Schliche gekommen war. Im vergangenen Jahr hatte er im Internet Kontakt zu einem Mädchen aus Ellwangen. Dieses hatte ihn angezeigt, nachdem er ihr unter Pseudonym geschrieben hatte, dass er „es mit ihr machen“ wolle, wie ein Ermittler der Polizei vor Gericht berichtete.

„Ich bin sehr zärtlich“

„Als sie ihm geantwortet hat, dass sie erst 13 sei, hat er gemeint, dass das kein Problem für ihn sei.“ Daraufhin habe der 44-Jährige laut dem Ermittler eingeräumt, dass er schon mal mit einer Zehnjährigen Sex gehabt habe, was „sehr schön“ gewesen sei. „Ich bin sehr zärtlich und es tut überhaupt nicht weh“, habe es weiter geheißen.

Nach Auswertung der Internetdaten kam die Polizei auf die Adresse des Mannes in Walheim. Mit der Anzeige konfrontiert, habe dieser den Internet-Chat sofort zugegeben. „Zum Erstaunen“ der Polizei habe er dann erzählt, dass die darin erwähnte Zehnjährige seine eigene Tochter sei. Wobei er mit ihr aber keinen „richtigen Geschlechtsverkehr“ gehabt habe. Die Verhandlung wird fortgesetzt.