Der Mann auf der Anklagebank, den die Richter der 14. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt haben, sieht mit seinem grauen Vollbart wie ein Opa aus dem Bilderbuch aus. Doch die Richter sind überzeugt, dass der 73-Jährige aus dem Rems-Murr-Kreis seine inzwischen 15-jährige Enkelin zwischen 2019 und 2023 jahrelang sexuell missbraucht hat, indem er sie unter anderem an intimen Stellen immer wieder berührt hat.
Sie verurteilten ihn wegen fünffachen schweren sexuellen Missbrauchs und 99 Fällen des sexuellen Missbrauchs zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe.
Urteil nach vier Verhandlungstagen
Fallen gelassen hat die Kammer jedoch den Vorwurf des sogenannten Herstellens kinderpornografischer Schriften in 26 Fällen, der noch in der Anklage erhoben worden war. Mit dem Urteil entsprach die 14. Große Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die Verteidigung hatte keinen bezifferten Strafantrag gestellt. Der Prozess konnte nach vier Verhandlungstagen abgeschlossen werden, weil der 73-Jährige die Taten bereits am ersten Verhandlungstag in vollem Umfang zugegeben hatte.
Der Mann hatte zudem seine Enkelin und seine Familie um Entschuldigung gebeten und berichtet, dass die Taten zu einem Bruch zwischen ihm und seiner Familie geführt hätten. „Meine Frau und ich leben zwar noch in derselben Wohnung, aber wir haben seit mehr als einem Jahr, als die Kinder von der Polizei abgeholt wurden, kein Wort mehr miteinander gesprochen“, hatte der Senior zu Prozessbeginn gesagt.
Die Abzahlung von Schulden fordert
Der Sohn des 73-Jährigen, der wohl ebenfalls nicht mehr mit dem Vater redet, ist mit seinen drei Kindern aus der Wohnung im gemeinsamen Haus ausgezogen. Der Angeklagte hat es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, die restlichen Kreditschulden in Höhe von 40 000 Euro bis zum Ende abzuzahlen. Seinem Sohn würden die finanziellen Mittel dafür fehlen und er wolle nicht, dass die Wohnung zwangsversteigert wird.
Allerdings verfügt auch der 73-Jährige, der seit 2010 nach zwei Operationen an den Bandscheiben zu 100 Prozent schwerbehindert ist, nur über begrenzte finanzielle Ressourcen. Nach seinen Angaben bezieht er monatlich 1300 Euro Rente, davon zahlt er 350 Euro für den Kredit.