Missbrauchsfall vor dem Böblinger Amtsgericht Mutter verlässt weinend den Gerichtssaal
Ein minderjähriges Geschwisterpaar wurde von einem Mann missbraucht, der sich als ein 15-jähriges Mädchen ausgab. Jetzt wurde der Mann verurteilt.
Ein minderjähriges Geschwisterpaar wurde von einem Mann missbraucht, der sich als ein 15-jähriges Mädchen ausgab. Jetzt wurde der Mann verurteilt.
Beinahe eine Stunde hat es gedauert, bis die Staatsanwältin alle 49 Anklagepunkte vorgelesen hatte. Darunter zählten der Besitz und die Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos, dazu zählte auch der Missbrauch eines minderjährigen Geschwisterpaares. Die Mutter der Kinder war als Nebenklägerin am Amtsgericht Böblingen aufgetreten und musste nach einer halben Stunde weinend den Gerichtssaal verlassen, weil sie nicht mehr mitanhören konnte, was der Angeklagte ihren Kindern angetan hatte.
Er hatte im Jahr 2020 die Telefonnummer eines 15-jährigen Mädchens gekapert und trat fortan in ihrem Namen in verschiedenen Chatprogrammen auf, um sich an Kinder heranzumachen. So knüpfte er auch den Kontakt zum damals 15-jährigen Bruder und seiner neunjährigen Schwester, die beide nicht ahnen konnten, dass sich unter dem Bild und dem Namen eines 15-jährigen Mädchens ein heute 53-jähriger Mann verbarg, der in Leonberg wohnte. Beinahe im Minutentakt bombardierte er das Geschwisterpaar mit Nachrichten. Er forderte vom Mädchen Bilder mit freiem Oberkörper, Bilder in der Badewanne, er verlangte von ihm, sich in obszöne Posen zu setzen, und mehr.
Dabei verwendete er durchaus eine kindgerechte Sprache, damit die Kinder kein Misstrauen schöpften, darüber hinaus schickte er auch Nacktbilder von jungen Mädchen mit, um vor allem auf den älteren Bruder einzuwirken.
Nicht alles, was der 53-Jährige verlangte, taten die Geschwister, aber vieles schon. Die Mutter entdeckte die Taten schließlich und wandte sich an die Polizei, außerdem hatte die Polizei auch Daten von der amerikanischen NCMEC-Behörde erhalten, die Server nach Kinderpornografie durchleuchtet und sie an die Behörden weiterleitet. Denn der Angeklagte war auch Teil eines schwunghaften Tauschrings von Kinderpornografie. So kam die Polizei gewissermaßen von zwei Enden auf seine Spur.
Die Ermittler durchsuchten im November 2021 dessen Wohnung und stellte Laptops, Handys und Speichermedien sicher. Die Ermittler mussten sich durch mehrere hunderttausend Chat-Nachrichten quälen, bei denen es meistens darum ging, Kontakt zu nicht näher bekannten Kindern aufzunehmen und sie zu verführen. Oft war von Treffs am See zu lesen, auf die sich allerdings die Kinder nicht einließen, ein anderes Mal wurde eine erfundene Polizistin ins Spiel gebracht, um den Kindern Angst einzujagen, damit sie sich nicht an die Eltern wenden sollten.
Während das Gericht und die Polizei zügig gearbeitet hatten, blieb das Verfahren eineinhalb Jahre bei der Staatsanwaltschaft liegen, bis es am Dienstag zur Verhandlung kam. Der Angeklagte legte ein vollumfängliches Geständnis ab, das es den Kindern ersparte, vor Gericht auszusagen. Ohnehin geht es ihnen schlecht genug. Nach Aussage der Nebenklägerin sei der Notendurchschnitt des Mädchens abgesackt, und sie habe begonnen, sich zu verletzen, ebenso sei der ältere Bruder schwer psychisch belastet.
Der Angeklagte bot der Mutter der Kinder 1500 Euro als Wiedergutmachung an, und sagte, er sei durch die Pflege seiner Mutter selbst in eine Depression geraten und befinde sich zur Zeit psychischer Behandlung. Die Taten würden ihm Leid tun.
Während die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten forderte, plädierte der Verteidiger auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Schöffengericht verhängte eine Strafe von drei Jahren. Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Angeklagte schon 2015 wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden war. „Die Verurteilung war kein Denkzettel gewesen, wir sehen in den neuerlichen Vergehen sogar noch eine Steigerung“, sagte der Vorsitzende Richter. Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt und die Tatsache, dass das Verfahren so lange liegen geblieben sei.