Missbrauchsbeauftragter warnt „Der Kinderschutz steckt in einer tiefen Krise“

Laut dem Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig sind Fälle wie Staufen und Lügde „leider nur die Spitze des Eisbergs“. Foto: dpa

Ein Jahr nach dem Urteil gegen die beiden Haupttäter im Fall Staufen ist der Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Johannes-Wilhelm Rörig, noch nicht zufrieden mit der Aufarbeitung. Bei sexueller Gewalt gegen Kinder verdränge Deutschland noch viel zu viel, sagt er.

Stuttgart - Bei sexueller Gewalt gegen Kinder verdrängt Deutschland noch viel zu viel, sagt der Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Johannes-Wilhelm Rörig. Fälle wie Staufen und Lügde zeigten, dass noch immer eine „allgemeine Ahnungslosigkeit und eine unangebrachte Sorglosigkeit zu den unterschiedlichen Gefahren sexueller Gewalt“ weit verbreitet seien.

 

Nach Staufen und Lügde gibt es schon den nächsten Missbrauchsskandal. An der Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Saarland in Homburg soll ein Arzt Dutzende junge Patienten teils über Jahre sexuell missbraucht haben. Alle Hinweise darauf sollen bei Klinikleitung, Politik und Staatsanwaltschaft versickert sein. Wie kommt es zu dieser Ballung, Herr Rörig?

Diese erschütternden Missbrauchsfälle sind leider nur die Spitze des Eisbergs. Sie legen offen, dass der Kinderschutz in ein einer tiefen Krise steckt, weil die Taten durch behördliches oder gerichtliches Versagen nicht früher beendet und aufgeklärt wurden. Diese extremen Fälle dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Kinder in Deutschland überall und täglich sexueller Gewalt ausgesetzt sind. Vor allem in der eigenen Familie, aber auch durch Gleichaltrige, in Einrichtungen oder durch die Nutzung des Internets. Die meisten Fälle kommen aus Angst, Scham und Unwissenheit aber überhaupt nicht zur Anzeige.

Was fordern Sie?

Um sexuellen Missbrauch bundesweit konsequenter zu bekämpfen, brauchen wir dringend eine viel bessere Kooperation und Stärkung derjenigen staatlichen Stellen, die sich um das Kindeswohl kümmern sollen, also zum Beispiel der Jugendämter oder Ermittlungsbehörden. Leider sind noch immer eine allgemeine Ahnungslosigkeit und eine unangebrachte Sorglosigkeit zu den unterschiedlichen Gefahren sexueller Gewalt weit verbreitet. Offensichtlich hat doch auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul erst im Verlauf des Skandals von Lügde die wahre Dimension der sexuellen Gewalt gegen Minderjährige erkannt. Dabei hat es allein in seinem Bundesland im vergangenen Jahr fast 2500 Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs gegeben. Jetzt wollen er und die anderen Innenminister den Kampf gegen Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen, sogenannte Kinderpornografie, entschieden intensivieren. Diese Initiative begrüße ich sehr, auch weil wir bei der Kinderpornografie 2018 einen Anstieg der angezeigten Fälle um 13 Prozent hatten.

Brauchen die Ermittler weitergehende Befugnisse?

Unbedingt. Ich unterstütze zum Beispiel den Vorschlag der Justizministerkonferenz, Ermittlern die Möglichkeit zu eröffnen, mit computergenerierten Missbrauchsabbildungen verdeckt im Darknet Sexualstraftaten aufzuklären. Außerdem wäre es für eine schlagkräftige Strafverfolgung sehr hilfreich, gesetzlich neu zu regeln, dass Ermittler digitale Identitäten von Tätern im Darknet auch gegen deren Willen übernehmen können. Die aktuell ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung muss schnell wieder eingeführt werden. Derzeit können Tausende von Fällen nicht verfolgt werden, weil der Polizei die IP-Adressen fehlen. Datenschutz darf nicht mehr über Kinderschutz stehen. Dazu brauchen wir in Deutschland dringend eine offene politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung. Auch dass ein Täter im Fall Lügde nur auf Bewährung verurteilt wurde, weil er bei der Ausübung der Taten nicht vor Ort, sondern über Internet und Webcam dem Kindesmissbrauch zugeschaltet war, muss zu einer Neubewertung des Unrechtsgehalts dieser Straftaten durch den Gesetzgeber führen. Ich setze darauf, dass die Bundesjustizministerin dem Bundestag nach der Sommerpause zu diesen Fragen ein zukunftsweisendes Gesetzespaket vorlegt. Außerdem würde ich es sehr begrüßen, wenn die Länder eine gesetzliche Fortbildungspflicht zumindest für Familienrichter einführen würden. Sie brauchen gute Grundkenntnisse zur besonderen Dynamik sexueller Gewalt. So hätten die zuständigen Familiengerichte im Fall Staufen mitdenken müssen, dass auch Mütter Täterinnen sein können. Die richterliche Unabhängigkeit wird durch eine Fortbildungspflicht eher gestärkt, als geschwächt.

Wie bewerten Sie denn die Konsequenzen des Landes Baden-Württemberg nach dem Fall Staufen?

Die für den Fall Staufen eingesetzte Kinderschutzkommission ist noch dabei, die festgestellten Defizite zu analysieren und entsprechende Konsequenzen daraus abzuleiten. Ich hoffe sehr, dass Sozialminister Lucha und die gesamte Landesregierung von Baden-Württemberg das maximal Mögliche unternehmen, um Mädchen und Jungen bestmöglichen Schutz vor sexueller Gewalt sowie behördlichen und gerichtlichen Fehlern zu bieten.

Sie fordern auch Missbrauchsbeauftragte auf Landesebene. Was bringt das?

Ich fordere weder neue Posten noch Ämter. Ich fordere aber von jedem Bundesland eine umfassende Bestands- und Defizitanalyse zu der Frage, was tun wir im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Jungen und wo müssen wir besser werden. Notwendig ist in jedem Bundesland, dass aufbauend auf den Ergebnissen einer solchen Analyse ein umfassender Maßnahmenplan erstellt wird, der von der gesamten Landesregierung auch finanziell unterstützt wird. Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden wir nur dann erfolgreich bekämpfen, wenn die Länder diesen Kampf auf Dauer ressortübergreifend angehen und ihn nicht nur als Thema der Kinder- und Jugendhilfe und der Strafverfolgung sehen. Die Koordination der interministeriellen Zusammenarbeit und die Funktion eines Landesmissbrauchsbeauftragten könnte sehr gut einem amtierenden Staatssekretär übertragen werden.

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