Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche „Auch die Vertuscher müssen benannt werden“

Noch hat kein amtierender Diözesanbischof ein persönliches Versagen im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs eingestanden. Foto: imago/Christian Ohde

Der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Anuth spricht im Interview über einige Gründe, warum sich heutige Bischöfe so schwer tun, im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen Namen zu nennen.

München - Bernhard Sven Anuth, geboren 1973 in Lüdenscheid, ist Lehrstuhlinhaber für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Uni Tübingen sowie Mitglied der Missbrauchskommision in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

 

Herr Anuth, ist das Kirchenrecht zu schwach gegenüber Missbrauchstätern?

Nach dem kirchlichen Strafrecht ist sexueller Missbrauch an Minderjährigen ein Straftatbestand, allerdings nicht eine Straftat gegen Freiheit und Leben des Menschen beziehungsweise seine sexuelle Selbstbestimmung, sondern nur ein Standesvergehen von Klerikern, und rechtssystematisch zudem ein minderschwerer Zölibatsverstoß. Also: Dieselbe Tat begangen von einem Pastoralreferenten ist kirchenrechtlich keine Straftat. Das ist kein gutes Signal. Zudem haben Bischöfe das Strafrecht vor 2001 aus Sorge um den guten Ruf der Kirche oftmals einfach nicht angewendet.

Was wäre nun das zentrale Element von Aufarbeitung?

Wenn ich die Anliegen der Betroffenen und der Gläubigen richtig wahrnehme, dann geht es ganz zentral darum, Ehrlichkeit walten zu lassen und Transparenz herzustellen – nicht nur im Hinblick auf die Täter und ihre Taten, sondern auch in Bezug auf den Umgang der Institution Kirche damit. Also: Wer hat was gewusst und hat möglicherweise was getan oder auch nicht getan? Wo hat es institutionelles Versagen gegeben und wo beziehungsweise von wem wurde womöglich sogar aktiv vertuscht, sodass weitere Taten erst geschehen konnten? Echte Aufarbeitung bedeutet, nicht nur die Täter zu benennen, sondern auch die Vertuscher.

Warum tun sich die Bischöfe so schwer damit?

Viele der heutigen Diözesanbischöfe waren früher bereits in anderen Ämtern in der Diözesankurie oder im Priesterseminar leitend tätig. Noch aber hat kein amtierender Diözesanbischof ein persönliches Versagen im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs eingestanden. Bislang haben dies lediglich Emeritierte getan. Vielleicht haben die heute amtierenden Bischöfe tatsächlich alle nichts falsch gemacht. Aber angesichts ihrer früheren Positionen ist es zumindest unwahrscheinlich, dass niemand etwas mitbekommen hat.

Diese Sachen wurden ja durchaus innerhalb der Ordinariate kommuniziert, auch wenn nachher kein Aktenvermerk übrig geblieben ist.

Genau, das haben frühere Personalverantwortliche ja berichtet. Solche Entscheidungen hat ja kein Bischof allein gefällt, sondern in einem Gremium beraten, dem zum Beispiel Personaldezernent, Generalvikar und Weihbischöfe angehörten. In solchen Konferenzen sind diese Fälle durchaus besprochen worden, aber offenbar lange in völliger Fehleinschätzung dessen, was sexuelle Gewalt gegen Minderjährige ist und was diese mit den Betroffenen macht. Tatsächlich hat man Täter oft nur zum Therapeuten geschickt, und wenn der nach einiger Zeit grünes Licht gegeben hat, hat man ihn wieder eingesetzt. Dass es hier nach kirchlichem wie weltlichen Recht um eine Straftat geht, hat man nicht gesehen oder wollte man nicht sehen.

Was müsste geschafft sein, dass man Aufarbeitung als erreicht bezeichnen kann? Geht das überhaupt?

Abschließend vermutlich kaum. Fälle aus der jüngeren Vergangenheit, die es nach Einschätzung von Fachleuten wohl realistisch geben wird, sind heute ja noch gar nicht bekannt. Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche sexuelle Gewalt erlebt haben, brauchen oft lange, bis sie sich dem stellen und die Tat dann auch anzeigen können. Insofern werden wir erst in zehn oder zwanzig Jahren wissen, ob und in welchem Ausmaß es auch jetzt noch Missbrauch in der katholischen Kirche gegeben hat. Auch das wäre dann ja aufzuarbeiten. Insofern ist Aufarbeitung kein Projekt, das man heute beginnen und in drei oder fünf Jahren abgeschlossen haben kann.

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